+7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle
---+236. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für die Verwendung …
---+237. Die Institute sollten sicherstellen, dass die fortgeschrittenen statistischen Modelle: a. …
---+238. Bei der Verwendung dieser fortgeschrittenen statistischen Modelle sind letztlich die Institute …
---+239. Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über …
|
7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle
7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
236. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für die Verwendung …
|
Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für die Verwendung fortgeschrittener statistischer Modelle zur Bewertung, Neubewertung und Überwachung der Werte von Sicherheiten festlegen. Diese Strategien und Verfahren sollten der Erfolgsbilanz dieser Modelle, den jeweiligen immobilienspezifischen Variablen, der Verwendung verfügbarer und genauer Mindestinformationen und der Unsicherheit der Modelle Rechnung tragen.
|
|
237. Die Institute sollten sicherstellen, dass die fortgeschrittenen statistischen Modelle: a. …
|
Die Institute sollten sicherstellen, dass die fortgeschrittenen statistischen Modelle: - a. immobilien- und standortspezifisch sind und einen hinreichenden Detaillierungsgrad aufweisen (z. B. Postleitzahl für Immobiliensicherheiten);
- b. gültig und genau sind und regelmäßigen robusten Rückvergleichen im Hinblick auf die tatsächlichen beobachteten Transaktionspreise unterzogen werden;
- c. auf einer hinreichend großen und repräsentativen Stichprobe sowie auf beobachteten Transaktionspreisen beruhen;
- d. auf aktuellen Daten von hoher Qualität basieren.
|
|
238. Bei der Verwendung dieser fortgeschrittenen statistischen Modelle sind letztlich die Institute …
|
Bei der Verwendung dieser fortgeschrittenen statistischen Modelle sind letztlich die Institute für die Angemessenheit und Leistung der Modelle verantwortlich, während der Sachverständige für die anhand eines fortgeschrittenen statistischen Modells vorgenommene Bewertung verantwortlich bleibt. Die Institute sollten die Methodik, Eingabedaten und Annahmen der verwendeten Modelle kennen. Sie sollten sicherstellen, dass die Dokumentation der Modelle auf dem neuesten Stand ist.
|
|
239. Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über …
|
Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über ausreichende und genaue Daten für eine auf statistischen Modellen basierende Bewertung oder Neubewertung von Sicherheiten verfügen.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|