+7. Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten
---+7.1 Bewertung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe
------+206. Ist eine Kreditfazilität durch eine Immobilie oder einen beweglichen Vermögenswert besichert …
------+207. Zudem sollten die Institute sicherstellen, dass die als Sicherheit dienenden Immobilien und …
------+208. Sofern relevant, sollten die Institute die ESG-Faktoren berücksichtigen, die den Wert der …
------+209. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sollten die Institute sicherstellen, dass der Wert aller als …
------+210. Bei einer Bewertung von Wohnimmobilien auf gut entwickelten und ausgereiften Immobilienmärkten …
------+211. Bei Einsatz externer Sachverständiger sollten die Institute eine Liste der zugelassenen …
------+212. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Sachverständigen eine unvoreingenommene, klare …
------+213. Am Ende des Bewertungsverfahrens sollten die Institute sicherstellen, dass sie für jede als …
------+214. Die Institute sollten die Bewertung, die sie vom Sachverständigen erhalten, kritisch …
------+215. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe sollten die Institute sicherstellen, dass der Wert aller als …
------+216. Die Institute sollten ggf. in ihren Strategien und Verfahren Bewertungsmethoden/Ansätze …
------+217. Setzen die Institute externe Sachverständige ein, sollten sie eine Liste zugelassener externer …
------+218. Bei als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten, die einer Einzelbewertung durch …
------+219. Bei als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerten, die einer Bewertung auf der …
------+220. Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über …
---+7.2 Überwachung und Neubewertung
------+221. Bei der Überwachung der Immobilienwerte gemäß Artikel 208 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. …
------+222. Die Institute sollten eine angemessene Häufigkeit für die Überwachung des Werts der Sicherheit …
------+223. Die Institute sollten sicherstellen, dass alle Indizes und statistischen Modelle, die zur …
------+224. Die Institute sollten über Strategien und Verfahren für die Neubewertung von …
------+225. Wenn die Bedingungen für eine Überprüfung gemäß Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b der …
------+226. Wenn die Bedingungen für eine Überprüfung gemäß Artikel 208 Absatz 3 Buchstabe b der …
------+227. Die Institute können zur Überwachung der als Sicherheit dienenden beweglichen Vermögenswerte …
------+228. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren festlegen, wann sie einen …
------+229. Die Strategien und Verfahren der Institute sollten ggf. Kriterien für die individuelle …
------+230. Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über …
---+7.3 Kriterien für Sachverständige
------+231. Die Institute sollten sicherstellen, dass ein Sachverständiger, der die Bewertungs- oder …
------+232. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt des Sachverständigen und das …
------+233. Die Institute sollten die Leistung der Sachverständigen und insbesondere die Genauigkeit der …
------+234. Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Institute durch …
------+235. Die Institute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen gewährleisten und …
---+7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle
------+236. Die Institute sollten in ihren Strategien und Verfahren die Kriterien für die Verwendung …
------+237. Die Institute sollten sicherstellen, dass die fortgeschrittenen statistischen Modelle: a. …
------+238. Bei der Verwendung dieser fortgeschrittenen statistischen Modelle sind letztlich die Institute …
------+239. Die Institute sollten über angemessene IT-Verfahren, -Systeme und -Kompetenzen sowie über …

7. Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten

7. Bewertung von Immobilien und beweglichen Vermögenswerten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
7.1 Bewertung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

7.1 Bewertung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe

7.2 Überwachung und Neubewertung

7.2.1 Besicherung mit Immobilien

7.3 Kriterien für Sachverständige

7.3 Kriterien für Sachverständige

7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle

7.4 Kriterien für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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