+8. Überwachungssystem
---+8.1 Allgemeine Bestimmungen zum Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung
------+240. Die Institute sollten über einen stabilen und wirksamen Überwachungssystem verfügen, das durch …
------+241. Das Überwachungssystem sollte die Institute in die Lage versetzen, ihre eingegangenen …
------+242. Die Institute sollten sicherstellen, dass der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung klar …
------+243. Die Institute sollten bei der Gestaltung und Umsetzung ihres Rahmens für die …
------+244. Der Überwachungsprozess sollte auf dem Grundsatz beruhen, dass Folgemaßnahmen ergriffen …
------+245. Der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung sollte Folgendes abdecken: a. das …
------+246. Das Überwachungssystem und die Dateninfrastruktur sollten es den Instituten ermöglichen, den …
------+247. Die Institute sollten sicherstellen, dass der Rahmen für die Kreditrisikoüberwachung und die …
------+248. Im Rahmen der Überwachung des Kreditrisikos und der Berichterstattung darüber sollten die …
------+249. Bei der Überwachung des Kreditrisikos sollten die Institute über geeignete Methoden und …
------+250. Die Institute sollten sicherstellen, dass die operativen Parameter für die Governance in Bezug …
---+8.2 Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern
------+251. Im Rahmen der Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern sollten die Institute alle …
------+252. Darüber hinaus sollten die Institute überwachen, ob der Kreditnehmer und die Sicherheiten den …
------+253. Die Institute sollten die Qualität der Kreditengagements und die Finanzlage der Kreditnehmer …
------+254. Die laufende Überwachung sollte sich auf interne Informationen über die Kreditfazilitäten und …
------+255. Darüber hinaus sollten die Institute Konzentrationsmaßnahmen anhand der Festlegungen in ihrem …
------+256. Die Institute, die mit der Syndizierung gehebelter Transaktionen befasst sind, sollten für …
---+8.3 Regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer
------+257. Außerdem sollten die Institute bei Kreditnehmern, die mindestens mittlere oder große …
------+258. Der Ablauf und die Häufigkeit der Überprüfung sollten spezifisch und der Art und dem …
------+259. Zu diesem Zweck sollten die Institute ggf. auch einschlägige Finanzdaten zum Kreditnehmer …
------+260. Die Institute sollten regelmäßige Überprüfungen durchführen, um das Ausfallrisiko des …
------+261. Die Überprüfungen der Kreditnehmer sollten eine Bewertung der bestehenden Schulden und der …
------+262. Die Institute sollten die Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung bestehender Schulden …
------+263. Bei einer regelmäßigen Überprüfung des Kreditrisikos sollten sowohl das individuelle als auch …
------+264. Gegebenenfalls sollten die Institute auch die Garantiegeber im Rahmen der Vereinbarung über …
------+265. Neben der Überwachung der Kredit- und Finanzparameter sollten die Institute auch Informationen …
---+8.4 Überwachung von Zusatzklauseln
------+266. Soweit für bestimmte Kreditverträge relevant und anwendbar, sollten die Institute die …
------+267. Gegebenenfalls sollten die Institute überwachen, ob die Kreditnehmer die Zusatzklauseln in den …
------+268. Die Institute sollten auch nichtfinanzielle Zusatzklauseln überwachen, indem sie sich ggf. …
---+8.5 Verwendung von Frühwarnindikatoren/Watchlisten bei der Kontrolle der Kreditrisiken
------+269. Im Rahmen ihrer Kontrolle sollten die Institute relevante quantitative und qualitative …
------+270. Die Auslösungsschwellen der Frühwarnindikatoren sollten den Schwellenwerten im …
------+271. Zudem sollte die Relevanz der Frühwarnindikatoren in Bezug auf die Merkmale der Transaktionen …
------+272. Wird auf der Ebene einer einzelnen Risikoposition, eines Portfolios, eines Unterportfolios …
------+273. Wenn die Maßnahmen eine Interaktion mit dem Kreditnehmer umfassen, sollten die Institute die …
------+274. Im Rahmen ihrer laufenden Kontrolle der Kreditrisiken sollten die Institute folgende Signale …
------+275. Wenn eine Frühwarnung ausgelöst worden ist, bei der eine eingehende Überwachung und weitere …
------+276. Die zuständigen Kreditentscheider sollten auf der Grundlage der oben genannten Analyse und …
------+277. Das Auslösen von Frühwarnungen sollte dazu führen, dass die Häufigkeit im Überprüfungsprozess …
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8. Überwachungssystem
8. Überwachungssystem
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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