+8.2 Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern
---+251. Im Rahmen der Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern sollten die Institute alle …
---+252. Darüber hinaus sollten die Institute überwachen, ob der Kreditnehmer und die Sicherheiten den …
---+253. Die Institute sollten die Qualität der Kreditengagements und die Finanzlage der Kreditnehmer …
---+254. Die laufende Überwachung sollte sich auf interne Informationen über die Kreditfazilitäten und …
---+255. Darüber hinaus sollten die Institute Konzentrationsmaßnahmen anhand der Festlegungen in ihrem …
---+256. Die Institute, die mit der Syndizierung gehebelter Transaktionen befasst sind, sollten für …

8.2 Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern

8.2 Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
251. Im Rahmen der Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern sollten die Institute alle …

Im Rahmen der Überwachung von Kreditengagements und Kreditnehmern sollten die Institute alle ausstehenden Beträge und Limits überwachen und prüfen, ob der Kreditnehmer seinen im Kreditvertrag festgelegten Rückzahlungsverpflichtungen nachkommt und die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe festgelegten Bedingungen erfüllt, wie die Einhaltung von Kreditparametern und Zusatzklauseln.

252. Darüber hinaus sollten die Institute überwachen, ob der Kreditnehmer und die Sicherheiten den …

Darüber hinaus sollten die Institute überwachen, ob der Kreditnehmer und die Sicherheiten den zum Zeitpunkt der Kreditvergabe festgelegten Strategien und Bedingungen für das Kreditrisiko entsprechen, z. B., ob der Wert der Sicherheiten und andere Methoden zur Kreditrisikominderung beibehalten werden, ob anwendbare Zusatzklauseln weiterhin gelten und ob sich diese oder andere Faktoren, die sich auf das Risikoprofil des Kreditnehmers und/oder der Kreditfazilitäten auswirken, negativ entwickelt haben.

253. Die Institute sollten die Qualität der Kreditengagements und die Finanzlage der Kreditnehmer …

Die Institute sollten die Qualität der Kreditengagements und die Finanzlage der Kreditnehmer laufend überwachen und bewerten, um sicherzustellen, dass spätere Änderungen des Kreditrisikos in Bezug auf den erstmaligen Ansatz der Kreditengagements ermittelt und quantifiziert werden können.

254. Die laufende Überwachung sollte sich auf interne Informationen über die Kreditfazilitäten und …

Die laufende Überwachung sollte sich auf interne Informationen über die Kreditfazilitäten und das Rückzahlungsverhalten der Kreditnehmer sowie ggf. auf externe Quellen (z. B. Kreditbüros, direkt vom Kreditnehmer) stützen.

255. Darüber hinaus sollten die Institute Konzentrationsmaßnahmen anhand der Festlegungen in ihrem …

Darüber hinaus sollten die Institute Konzentrationsmaßnahmen anhand der Festlegungen in ihrem Kreditrisikoappetit sowie in ihren Strategien und Verfahren ggf. auch nach Produkt, Region, Branche, Sicherheitenmerkmal (Art, Standort) und Qualität der Portfolios, Unterportfolios und Risikopositionen überwachen.

256. Die Institute, die mit der Syndizierung gehebelter Transaktionen befasst sind, sollten für …

Die Institute, die mit der Syndizierung gehebelter Transaktionen befasst sind, sollten für diese Tätigkeiten interne Standards und Überwachungssysteme einführen. Sie sollten Transaktionen ermitteln, die aufgrund einer gescheiterten Konsortialbildung nicht innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum, zu dem die Verpflichtung eingegangen wurde, syndiziert wurden. Die Institute sollten einen speziellen Rahmen für den Umgang mit diesen „hängenden Transaktionen“ in Bezug auf die Haltestrategie, die Buchungs- und Rechnungslegungsverfahren, die regulatorische Einstufung und die anschließende Berechnung der Eigenmittelanforderungen schaffen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/