+31. Institute sollten die kollektive Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans insbesondere in den …
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31. Institute sollten die kollektive Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans insbesondere in den …
Institute sollten die kollektive Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans insbesondere in den folgenden Fällen neu bewerten: - a. bei einer wesentlichen Änderung des Geschäftsmodells, der Risikobereitschaft oder der Risikostrategie oder der Risikostruktur des Instituts auf Einzelinstitutsebene oder Konzernebene;
- b. im Rahmen der Kontrolle der Regelungen zur internen Governance durch das Leitungsorgan;
- c. wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit diesem Institut Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stattfindet, stattgefunden hat oder diese Straftaten versucht wurden, oder dass ein erhöhtes Risiko hierfür besteht, insbesondere in Situationen, in denen die verfügbaren Informationen darauf hindeuten, dass das Institut
- i. keine geeigneten internen Kontrollen oder Überwachungsmechanismen eingeführt hat, um Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überwachen und zu mindern (z. B. durch aufsichtliche Erkenntnisse aus Prüfungen vor Ort und von außerhalb (Off-Site“), Aufsichtsdialog oder im Zusammenhang mit Sanktionen);
- ii. im Herkunftsmitgliedstaat oder im Aufnahmemitgliedstaat oder in einem Drittland gegen seine Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verstoßen hat; oder
- iii. seine Geschäftstätigkeit oder sein Geschäftsmodell wesentlich in einer Weise verändert hat, die darauf hindeutet, dass es einem höheren Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ausgesetzt ist;
- d. in Fällen, die ansonsten die kollektive Eignung des Leitungsorgans wesentlich beeinträchtigen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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