+Gegenstand
---+5. Diese Leitlinien präzisieren in Einklang mit Artikel 26 Absatz 4 und Artikel 34 Absatz 3 der …
---+6. Zwar müssen Wertpapierfirmen über eine Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter verfügen, doch …
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Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. Diese Leitlinien präzisieren in Einklang mit Artikel 26 Absatz 4 und Artikel 34 Absatz 3 der …
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Diese Leitlinien präzisieren in Einklang mit Artikel 26 Absatz 4 und Artikel 34 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 die solide und geschlechtsneutrale Vergütungspolitik weiter, die in Wertpapierfirmen für alle Mitarbeiter sowie für die Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Wertpapierfirma oder der von ihnen verwalteten Vermögenswerte auswirkt, gelten sollte, und erleichtern die Anwendung der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 32 Absätze 4, 5 und 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034.
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6. Zwar müssen Wertpapierfirmen über eine Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter verfügen, doch …
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Zwar müssen Wertpapierfirmen über eine Vergütungspolitik für alle Mitarbeiter verfügen, doch gelten für die Vergütungspolitik und die variable Vergütung identifizierter Mitarbeiter zusätzliche Anforderungen. Die Wertpapierfirmen können aus eigener Initiative die Bestimmungen dieser Leitlinien für identifizierte Mitarbeiter auf alle Mitarbeiter anwenden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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