+16. Die Vergütungspolitik der Wertpapierfirma für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der …

16. Die Vergütungspolitik der Wertpapierfirma für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der …

Die Vergütungspolitik der Wertpapierfirma für alle Mitarbeiter sollte mit den Zielen der Geschäfts- und Risikostrategie der Wertpapierfirma, einschließlich risikobezogener Umwelt-, Sozial- und Governance-Ziele (ESG4 ), Unternehmenskultur und -werten, Risikokultur, auch im Hinblick auf ökologische, soziale und governance-bezogene Risikofaktoren (ESG-Risikofaktoren), langfristigen Interessen der Wertpapierfirma sowie den zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffenen Maßnahmen in Einklang stehen und zu einer vorsichtigen EBA Public

Risikoübernahme und einem verantwortungsvollen unternehmerischen Handeln ermutigen. Änderungen dieser Ziele und Maßnahmen sollten bei der Aktualisierung der Vergütungspolitik berücksichtigt werden. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass die Vergütungspraxis auf ihre allgemeine Risikoneigung ausgerichtet ist und alle Risiken berücksichtigt werden, einschließlich Reputationsrisiken und operationeller Risiken, die durch unlautere Verkaufspraktiken entstehen. Je nach Rechtsform der Wertpapierfirma sollten Wertpapierfirmen auch die langfristigen Interessen von Anteilseignern oder Eigentümern berücksichtigen.


4 Siehe auch Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/