+8.5 Freiwillige Altersversorgungsleistungen
---+145. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sind eine Form der variablen Vergütung. Wenn die …
---+146. Die Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass in dem Fall, in dem ein Mitarbeiter aus der …
---+147. Der vollständige Betrag der freiwilligen Altersversorgungsleistungen muss gemäß Artikel 32 …
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8.5 Freiwillige Altersversorgungsleistungen

8.5 Freiwillige Altersversorgungsleistungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
145. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sind eine Form der variablen Vergütung. Wenn die …

Freiwillige Altersversorgungsleistungen sind eine Form der variablen Vergütung. Wenn die Bedingungen des Altersversorgungssystems des Unternehmens Altersversorgungsleistungen umfassen, die nicht auf der Leistung beruhen und die einheitlich einer Mitarbeiterkategorie gewährt werden, sollten diese Altersversorgungsleistungen nicht als freiwillig gelten, sondern als Teil gewöhnlicher Beschäftigungsverhältnisse in Einklang mit dem Abschnitt zu den Begriffsbestimmungen dieser Leitlinien betrachtet werden. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sind keine Abfindungen, auch wenn sich der Arbeitnehmer für einen vorzeitigen Ruhestand entscheidet.

146. Die Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass in dem Fall, in dem ein Mitarbeiter aus der …

Die Wertpapierfirma sollte sicherstellen, dass in dem Fall, in dem ein Mitarbeiter aus der Wertpapierfirma ausscheidet oder in den Ruhestand tritt, die freiwilligen Altersversorgungsleistungen nicht gezahlt werden, ohne die wirtschaftliche Lage der Wertpapierfirma oder die von dem Mitarbeiter eingegangenen Risiken, die langfristig Auswirkungen für die Wertpapierfirma haben können, zu berücksichtigen.

147. Der vollständige Betrag der freiwilligen Altersversorgungsleistungen muss gemäß Artikel 32 …

Der vollständige Betrag der freiwilligen Altersversorgungsleistungen muss gemäß Artikel 32 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/2034 und vorbehaltlich der Ausnahme in Artikel 32 Absatz 4 dieser Richtlinie in Instrumenten, die in Buchstabe j dieses Artikels genannt werden, oder sofern von den zuständigen Behörden genehmigt, im Rahmen der alternativen Regelungen gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe k gewährt werden. Zudem gilt:

  • a. Wenn ein identifizierter Mitarbeiter aus der Wertpapierfirma vor Erreichen des Ruhestands ausscheidet, muss die Wertpapierfirma den vollständigen Betrag der freiwilligen Altersversorgungsleistungen mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren halten, ohne eine anteilige Erdienung vorzunehmen. EBA Public
  • b. Wenn ein identifizierter Mitarbeiter in den Ruhestand tritt, muss eine Sperrfrist von fünf Jahren auf den vollständigen gezahlten Betrag angewandt werden.
148. Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass Malus- und Rückforderungsvereinbarungen auf …

Die Wertpapierfirmen sollten sicherstellen, dass Malus- und Rückforderungsvereinbarungen auf freiwillige Altersversorgungsleistungen in gleicher Weise angewandt werden wie auf andere Komponenten der variablen Vergütung.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/