+13.1 Uneingeschränkt flexible Politik in Bezug auf variable Vergütung
---+195. Die Wertpapierfirmen müssen nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2019/2034 …
---+196. Der Betrag der festen Vergütung muss ausreichend hoch sein, um sicherzustellen, dass eine …
---+197. Die Auszahlung einer festen Vergütung in Instrumenten sollte gegebenenfalls nicht die …
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13.1 Uneingeschränkt flexible Politik in Bezug auf variable Vergütung
13.1 Uneingeschränkt flexible Politik in Bezug auf variable Vergütung
1. Übersicht
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Regulierung |
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195. Die Wertpapierfirmen müssen nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2019/2034 …
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Die Wertpapierfirmen müssen nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe k der Richtlinie (EU) 2019/2034 über eine uneingeschränkt flexible Politik bezüglich der variablen Komponente der Vergütung für ihre Mitarbeiter, einschließlich identifizierter Mitarbeiter, verfügen. Der Betrag der gewährten variablen Vergütung sollte angemessen an Änderungen der Leistung des Mitarbeiters, des Geschäftsbereichs und der Wertpapierfirma angepasst werden. Die Wertpapierfirma sollte festlegen, wie die variable Vergütung an Leistungsänderungen und das EBA Public Leistungsniveau angepasst wird. Dies sollte Leistungsniveaus umfassen, bei denen die variable Vergütung auf null gesenkt wird. Unethisches Verhalten oder Rechtsverstöße sollten zu einer erheblichen Verringerung der variablen Vergütung des Mitarbeiters führen.
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196. Der Betrag der festen Vergütung muss ausreichend hoch sein, um sicherzustellen, dass eine …
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Der Betrag der festen Vergütung muss ausreichend hoch sein, um sicherzustellen, dass eine Absenkung der variablen Vergütung auf null möglich wäre. Die Mitarbeiter sollten nicht von der Gewährung einer variablen Vergütung abhängig sein, da sonst Anreize für ein kurzfristig orientiertes Eingehen von übermäßigen Risiken geschaffen werden könnten, einschließlich unlauterer Verkaufspraktiken, wenn ohne das kurzfristige Eingehen von Risiken die Leistung der Wertpapierfirma oder der Mitarbeiter die Gewährung einer variablen Vergütung ausschließen würde.
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197. Die Auszahlung einer festen Vergütung in Instrumenten sollte gegebenenfalls nicht die …
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Die Auszahlung einer festen Vergütung in Instrumenten sollte gegebenenfalls nicht die Fähigkeit der Wertpapierfirma, eine uneingeschränkt flexible Politik bezüglich der variablen Vergütung anzuwenden, beeinträchtigen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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