+108. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der …
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108. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob der Gesamtrahmen für die Governance der Wertpapierfirma auch das Management des Prozesses zur Genehmigung neuer Produkte (Neu-Produkt-Prozess, NPP) und das Outsourcing einschließt. Bei der Analyse des Rahmens für die interne Governance und der firmenweiten Kontrollen sollten die zuständigen Behörden ferner die von den Marktaufsichtsbehörden eingegangenen Bewertungen berücksichtigen und prüfen, ob diese Anlass zu aufsichtlichen Bedenken geben. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Feststellungen auf wesentliche Schwachstellen in den Systemen und Kontrollen einer Wertpapierfirma in Bezug auf den NPP und das Outsourcing hindeuten. Wenn hingegen die Bewertung der zuständigen Behörde zeigt, dass die Schwachstellen bei den internen Kontrollen und dem Rahmen für die Governance einer Wertpapierfirma sowie bei den firmenweiten Kontrollen Anlass zu aufsichtlichen Bedenken hinsichtlich des NPP und des Outsourcings geben, sollten die zuständigen Behörden das Ergebnis dieser Bewertung den Marktaufsichtsbehörden mitteilen. Wertpapierfirmen der Kategorie 3
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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