+280. Die zuständigen Behörden sollten die Zuverlässigkeit der ICAAP-Berechnungen im Zusammenhang …
|
280. Die zuständigen Behörden sollten die Zuverlässigkeit der ICAAP-Berechnungen im Zusammenhang …
Die zuständigen Behörden sollten die Zuverlässigkeit der ICAAP-Berechnungen im Zusammenhang mit Absatz 279 Buchstaben a und b bewerten, indem sie beurteilen, ob sie unter folgenden Gesichtspunkten ausreichend sind: - a. Kohärenz: Die quantifizierten Risiken sollten dem Geschäftsmodell, der Zusammensetzung des Portfolios und der Handelsstrategie der Wertpapierfirma angemessen sein.
- b. Granularität: Die Methoden der ICAAP-Berechnungen sollten eine Aufschlüsselung nach Risikokategorien21 bzw. vorzugsweise nach Einzelrisikenanstatt einer
21 Die Risikokategorien decken die Risiken im Zusammenhang mit einer geordneten Abwicklung, Kundenrisiken, Marktrisiken, Firmenrisiken und sonstige Risiken ab, die in der gemäß Artikel 40 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erlassenen delegierten Verordnung präzisiert werden. 90 einzigen Berechnung (des ökonomischen Kapitals) zur Deckung aller Risiken ermöglichen. - c. Glaubwürdigkeit: Die verwendeten Berechnungen/Methoden sollten nachweislich die Risiken abdecken, für deren Minderung sie vorgesehen sind, und auf den Kenntnissen und Erfahrungen der Wertpapierfirma oder gegebenenfalls auf geeigneten Modellen und vorsichtigen Annahmen beruhen.
- d. Verständlichkeit: Die den Berechnungen/Methoden zugrunde liegenden Treiber müssen eindeutig angegeben werden. Eine „Black Box“-Berechnung ist nicht zulässig.
- e. Vergleichbarkeit: Die zuständigen Behörden sollten die im ICAAP verwendeten Methoden zur Risikomessung berücksichtigen, indem sie diese selbst anpassen oder von der Wertpapierfirma eine entsprechende Anpassung verlangen, um die Vergleichbarkeit mit anderen Wertpapierfirmen der Peer-Gruppe und mit aufsichtlichen Benchmark-Schätzungen zu erleichtern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|