+29. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute eine Geschäftsbeziehung mit Kunden, bei denen es sich um …
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29. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute eine Geschäftsbeziehung mit Kunden, bei denen es sich um …
Wenn die Kredit- und Finanzinstitute eine Geschäftsbeziehung mit Kunden, bei denen es sich um juristische Personen handelt, aus der Ferne aufnehmen, sollten sie in ihren Strategien und Verfahren gemäß Abschnitt 4.1.1 Absatz 9 festlegen, für welche Kategorie von juristischen Personen sie den Fern-Kundenannahmeprozess durchführen, wobei das mit den einzelnen Kategorien verbundene Risiko hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der für die Validierung der Angaben zur Identität erforderliche Umfang des menschlichen Eingreifens zu berücksichtigen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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