+21. In Bezug auf Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit besonders …
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21. In Bezug auf Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit besonders …
In Bezug auf Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit besonders schutzbedürftigen Kunden, wie den in Absatz 19 genannten Personen, verbunden sind, sollten die Kredit- und Finanzinstitute Kontrollen und Verfahren festlegen, nach denen mögliche Beschränkungen von Produkten und Dienstleistungen nach Absatz 20 Buchstabe b unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Personen, der damit verbundenen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ihrer finanziellen Grundbedürfnisse angewandt werden. In diesen Fällen sollten die Verfahren die Bewertung der folgenden Optionen umfassen, um die damit verbundenen Risiken potenziell zu mindern: - a. keine Bereitstellung von Kredit- oder Überziehungsfazilitäten;
- b. monatliche Umsatzgrenzen (es sei denn, die Begründung für einen höheren oder unbegrenzten Umsatz kann erläutert und gerechtfertigt werden);
- c. Beschränkung der Höhe, Art und/oder Zahl der Überweisungen (weitere oder höhere Überweisungen sind im Einzelfall möglich);
- d. Beschränkung der Höhe der Transaktionen in und aus Drittländern (unter Berücksichtigung der kumulativen Wirkung häufiger kleinerer Transaktionen innerhalb eines bestimmten Zeitraums), insbesondere wenn diese Drittländer mit einem höheren Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbunden sind;
- e. Beschränkung der Höhe der Einlagen;
- f. Beschränkung des Eingangs von Zahlungen Dritter auf Zahlungen der Behörde, die die Unterstützung für diese Kunden auszahlt;
- g. Beschränkung des Eingangs von Zahlungen Dritter, die das Institut nicht überprüft hat, und
- h. Verbot von Bargeldabhebungen aus Drittländern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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