+38. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder …
|
38. Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder …
Bei der Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung3 des Leitungs- oder Verwaltungsorgans auf kollektiver Ebene sollten die Kreditdienstleister das Leitungsorgan in seinen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen getrennt bewerten. Die Bewertung des angemessenen Wissens und der angemessenen Erfahrung auf kollektiver Ebene sollte einen Vergleich zwischen dem erforderlichen angemessenen Wissen und der erforderlichen angemessenen Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans als Ganzes und dem tatsächlichen kollektiven Wissen und der tatsächlichen kollektiven Erfahrung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans umfassen. Die Bewertung sollte die gesamte Geschäftstätigkeit des Kreditdienstleisters sowie wesentliche organisatorische Aspekte und die zugrunde liegenden Prozesse umfassen.
3 Ein Beispiel für eine mögliche Methodik für Tabellen zur Bewertung der kollektiven Eignung findet sich in Anhang I der Gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU, es müsste jedoch an das Geschäftsmodell eines Kreditdienstleisters angepasst werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|