+59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
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59. Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein . Dies …
Die Richtlinien der Emittenten von signifikanten ART sollten geschlechtsneutral sein10 . Dies umfasst unter anderem die Vergütungspolitik, Einstellungspolitik, Karriereentwicklung und Nachfolgeplanung, den Zugang zu Fortbildung und die Möglichkeit, sich auf freie Stellen im Unternehmen zu bewerben. Die Emittenten von ART sollten die Chancengleichheit11 für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht sicherstellen, auch was berufliche Perspektiven betrifft, und auf eine Verbesserung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in Positionen innerhalb des Leitungsorgans hinwirken. Emittenten von signifikanten ART sollten die Entwicklung beim geschlechtsspezifischen Lohngefälle beobachten.
10 Siehe die RTS für den Mindestinhalt der Regelungen zur Unternehmensführung für die Vergütungspolitik für Emittenten von signifikanten ART gemäß Artikel 45 Absatz 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/1114; 11 Siehe auch Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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