Artikel 56
Zusammenarbeit zwischen Wasserstoffverteilernetzbetreibern und Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern
Wasserstoffverteilernetzbetreiber arbeiten mit anderen Wasserstoffverteilernetzbetreibern und Wasserstofffernleitungsnetzbetreibern zusammen, um die Wartung, die Entwicklung des Wasserstoffnetzes, Neuanschlüsse, Stilllegungen und den Betrieb des Wasserstoffnetzes zu koordinieren und so die Integrität des Wasserstoffnetzes sicherzustellen, die Kapazität zu maximieren und den Energieverbrauch für den Betrieb des Wasserstoffnetzes zu minimieren.