+Leitlinien (EBA/GL/2014/10)
---+EBA-Leitlinien für die Bewertung von A-SRI
------+Status dieser Leitlinien
------+Meldepflichten
------+Titel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---------+1. Die EBA hat den Auftrag, Leitlinien für die Kriterien zur Festlegung der …
---------+2. „Aktiva insgesamt“ hat die in Tabelle 2 von Anhang 1 aufgeführte Bedeutung.
---------+3. Diese Leitlinien gelten für die von Mitgliedstaaten gemäß Artikel 131 Absatz 1 der Richtlinie …
------+Titel II - Punktbewertungsmethoden für die Bewertung der A-SRI
---------+4. Die benannte Behörde sollte in ihrem Zuständigkeitsbereich zugelassene EU-Mutterinstitute …
---------+5. Die Bewertung sollte auf jährlicher Basis durchgeführt werden und zwei Schritte umfassen. Im …
---------+6. Die Punktbewertung der Systemrelevanz sollte die folgenden Kernkriterien einschließen: (a) …
---------+7. Die vier Kriterien setzen sich, wie in Tabelle 1 im Anhang 1 dargestellt, jeweils aus einem oder …
---------+8. Zur Berechnung der Punktwertung sollten die benannten Behörden (a) den Indikatorwert des …
---------+9. Die benannten Behörden sollten relevante Unternehmen mit einem Gesamtpunktwert von mindestens …
---------+10. Umfasst das Bankensystem eines Mitgliedstaates eine große Anzahl kleiner Institute, können die …
---------+11. Die benannten Behörden sollten die Indikatorwerte der Zweigniederlassungen von in …
---------+12. Die benannten Behörden können Wertpapierfirmen von der Anwendung der oben dargelegten Methode …
------+Titel III - Aufsichtliche Bewertung von A-SRI
---------+13. Die benannten Behörden sollten beurteilen, ob auf der Grundlage der Indikatorwerte in einer der …
---------+14. Bei der Beurteilung sollten die benannten Behörden nur die in Anhang 1 oder Anhang 2 (Optionale …
------+Titel IV - Offenlegung und Benachrichtigung
---------+15. Die benannten Behörden sollten einen Überblick über die Methoden für die aufsichtliche …
---------+16. Die benannten Behörden sollten die Punktwerte der als A-SRI eingestuften relevanten Unternehmen …
---------+17. Wird ein relevantes Unternehmen mit einem Punktwert unterhalb des gemäß Absatz 9 gewählten …
---------+18. Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen …
------+Titel V – Schlussbestimmungen und Umsetzung
---------+19. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2015. Die benannten Behörden sollten diese Leitlinien …
---------+20. Abweichend von Absatz 16 sollten die Veröffentlichung der im Jahr 2015 als A-SRI eingestuften …
---------+21. In den Jahren 2015 und 2016 sollten die EBA und die benannten Behörden die in diesen Leitlinien …
---------+22. Diese Leitlinien und insbesondere der verpflichtende Mindestrahmen, der die Kernkriterien, die …
------+Anhang 1 - Pflichtindikatoren für die Punktbewertung
------+Tabelle 1
---------+Kriterium Indikatoren Gewichtu ng
---------+schreitende Aktivität
------+Tabelle 2
---------+Indikator Erfassungs- bereich Definition
---------+werte
---------+Indikator Erfassungs- bereich Definition
---------+EU
---------+EU
---------+Indikator Erfassungs- bereich Definition
------+Anhang 2 - Optionale Indikatoren
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien (EBA/GL/2014/10)

Leitlinien (EBA/GL/2014/10)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/own-funds/guidelines-criteria-assess-other-systemically-important-institutions-o-siis – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
EBA-Leitlinien für die Bewertung von A-SRI

EBA-Leitlinien für die Bewertung von A-SRI

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/