+Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen (EBA/GL/2024/14)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen dar, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht.
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand und Anwendungsbereich
---------+5. In diesen Leitlinien werden die internen Strategien, Verfahren und Kontrollen festgelegt, die …
------+Adressaten
---------+6. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an: (i) zuständige Behörden im Sinne der in Artikel 4 …
---------+7. Die zuständigen Behörden, die für die Bewertung interner Strategien, Verfahren und Kontrollen …
------+Begriffsbestimmung
---+3. Umsetzung
------+Umsetzungsfrist
---------+8. Diese Leitlinien gelten ab dem 30. Dezember 2025.
---+4. Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen
------+Allgemeine Bestimmungen
---------+1. Die Finanzinstitute sollten die Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit ermitteln und bewerten, die im …
---------+2. Diese Strategien, Verfahren und Kontrollen sollten wirksam sein und in einem angemessenen …
------+4.1 Rahmen für die Governance und Aufgaben des Leitungsorgans
---------+3. Die Finanzinstitute sollten einen Rahmen für die Governance einrichten, um sicherzustellen, dass …
---------+4. Das Leitungsorgan des Finanzinstituts sollte dafür verantwortlich sein, die Strategie des …
---------+5. Werden die Geschäfte des Finanzinstituts von einer einzigen Person geführt, so kann diese Person …
---------+6. Handelt es sich bei dem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe im Sinne von …
---------+7. Handelt es sich bei einem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe, sollte das …
---------+8. Das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion sollte für die Beaufsichtigung und Überwachung des …
---------+9. Zusätzlich zu den Bestimmungen der Leitlinien EBA/GL/2021/05 sollte das Leitungsorgan eines …
---------+10. Ist ein Finanzinstitut das Mutterunternehmen einer Gruppe, so sollte das Leitungsorgan dieses …
---------+11. Zusätzlich zu den Bestimmungen der Leitlinien EBA/GL/2021/05 sollte das Leitungsorgan des …
---------+12. Wenn das Finanzinstitut das Mutterunternehmen einer Gruppe ist, sollte das Leitungsorgan dieses …
---------+13. Die Finanzinstitute sollten einen leitenden Mitarbeiter benennen, der für die Wahrnehmung der …
---------+14. Das Leitungsorgan kann diese Aufgabe einem leitenden Mitarbeiter übertragen, der bereits andere …
---------+15. Das Leitungsorgan sollte dem leitenden Mitarbeiter gestatten, die in den Absätzen 19 bis 21 …
---------+16. Unabhängig von den institutionellen Regelungen sollten die Finanzinstitute sicherstellen, dass …
---------+17. Ist das Finanzinstitut Teil einer Gruppe, sollte das Leitungsorgan des Mutterfinanzinstituts …
---------+18. Der leitende Mitarbeiter sollte Strategien, Verfahren und Kontrollen entwickeln, einführen und …
---------+19. Der leitende Mitarbeiter sollte: a. die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung …
---------+20. Wenn das Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, sollte der leitende Mitarbeiter auf Gruppenebene …
---------+21. Der leitende Mitarbeiter sollte die Vorbereitung und Durchführung des Schulungsprogramms gemäß …
------+4.2 Durchführung einer Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen
---------+22. Die internen Verfahren der Finanzinstitute sollten eine Risikobewertung in Bezug auf …
---------+23. Die Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollte es den Finanzinstituten …
---------+24. Die in Absatz 22 genannte Bewertung sollte sich auf ein ausreichend breites Spektrum von …
---------+25. Bei der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollten die Finanzinstitute prüfen …
---------+26. Die Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass ihre Risikobewertung in Bezug auf restriktive …
---------+27. Die Finanzinstitute sollten ihre Methodik zur Durchführung und Überprüfung ihrer …
---------+28. Handelt es sich bei dem Finanzinstitut um das Mutterunternehmen einer Gruppe, so sollte das …
------+4.3 Sicherstellung der laufenden Wirksamkeit der Strategien, Verfahren und Kontrollen für restriktive Maßnahmen
---------+29. Um wirksam zu sein, sollten die Strategien, Verfahren und Kontrollen eines Finanzinstituts zur …
---------+30. Die Strategien, Verfahren und Kontrollen sollten mindestens Folgendes abdecken: a. Prozesse …
------+4.4 Schulungen
---------+31. Die Finanzinstitute sollten ihren Mitarbeitern regelmäßig Schulungen anbieten, um …
---------+32. Die Schulungen sollten auf die Mitarbeiter und ihre konkrete Aufgabe zugeschnitten sein. Sie …
---------+33. Die Finanzinstitute sollten ihren Schulungsplan dokumentieren und auf Anfrage der zuständigen …
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen (EBA/GL/2024/14)

Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen (EBA/GL/2024/14)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/anti-money-laundering-and-countering-financing-terrorism/guidelines-internal-policies-procedures-and-controls-ensure-implementation-union-and-national – PDF

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen

4. Leitlinien zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/