+25. Bei der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollten die Finanzinstitute prüfen …
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25. Bei der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollten die Finanzinstitute prüfen …
Bei der Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollten die Finanzinstitute prüfen, ob eine rückwirkende Überprüfung ihrer Kundendatenbank und der Aufzeichnungen über frühere Transaktionen sinnvoll und verhältnismäßig sein könnte. Dies kann der Fall sein, wenn das Finanzinstitut festgestellt hat oder berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass sein bisheriges Überprüfungsverfahren unzureichend oder unwirksam war.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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