+23. Die Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollte es den Finanzinstituten …

23. Die Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollte es den Finanzinstituten …

Die Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sollte es den Finanzinstituten ermöglichen, Folgendes zu ermitteln und zu bewerten:

  • a. welche Regelungen für restriktive Maßnahmen für sie gelten;
  • b. die Wahrscheinlichkeit, dass restriktive Maßnahmen nicht umgesetzt werden;
  • c. die Wahrscheinlichkeit, dass restriktive Maßnahmen umgangen werden;
  • d. die Auswirkungen etwaiger Verstöße gegen restriktive Maßnahmen und
  • e. die folgenden Risikofaktoren:
  • a) geografisches Risiko, einschließlich:
  • i. der Standorte der Geschäftstätigkeit des Finanzinstituts, d. h. die Rechtsordnungen und Gebiete, in denen das Finanzinstitut niedergelassen oder tätig ist;
  • ii. des Ausmaßes, in dem diese Rechtsordnungen und Gebiete restriktiven Maßnahmen unterliegen oder bekanntermaßen dazu genutzt werden, restriktive Maßnahmen zu umgehen;
  • iii. des Ursprungs- und Bestimmungsorts der Transaktionen.
  • b) Kundenrisiko, einschließlich:
  • i. Verbindungen der Kunden und gegebenenfalls ihrer wirtschaftlichen Eigentümer und der herrschenden Anteilseigner zu Ländern, gegen die aufgrund der Lage in diesen Ländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden oder von denen bekannt ist, dass sie zur Umgehung restriktiver Maßnahmen genutzt werden;
  • ii. der Zahl der Kunden, die Art der Kunden und die Komplexität dieser Kunden, wie
  • z. B. Schwierigkeiten bei der Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers;
  • iii. der Geschäftstätigkeit des Kundenstamms und die Komplexität der Geschäftstätigkeit, einschließlich etwaiger Verbindungen zu Wirtschaftszweigen oder Sektoren, die Gegenstand wirtschaftlicher oder sonstiger restriktiver Maßnahmen sein können, sowie die Häufigkeit und die Art der Transaktionen.
  • c) Produkt- und Dienstleistungsrisiko, einschließlich:
  • i. der Art der Produkte und Dienstleistungen des Finanzinstituts;
  • ii. des Ausmaßes, in dem das Finanzinstitut durch die Bereitstellung dieser Produkte und Dienstleistungen dem Risiko von Verstößen gegen restriktive Maßnahmen und der Umgehung dieser Maßnahmen ausgesetzt ist;
  • d) Vertriebskanalrisiko, einschließlich der Frage, ob der Einsatz von Vermittlern, Agenten, Dritten, Korrespondenzbankbeziehungen oder anderen Vertriebskanälen zu Schwachstellen führt, unter anderem durch:
  • i. Beschränkung der Sichtbarkeit von beteiligten Parteien für das Finanzinstitut;
  • ii. Abhängigkeit des Finanzinstituts von durch Dritten durchgeführten Überprüfungsverfahren;
  • iii. Erhöhung der Anfälligkeit des Finanzinstituts für geografische Risiken, weil es in Ländern tätig ist oder seinen Sitz hat, gegen die aufgrund der Lage in diesen Ländern restriktive Maßnahmen verhängt wurden oder von denen bekannt ist, dass sie zur Umgehung restriktiver Maßnahmen genutzt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/