+Liquiditätsindikatoren
---+49. Liquiditätsindikatoren sollten geeignet sein, einem Institut potenzielle oder tatsächliche …
---+50. Die Liquiditätsindikatoren des Instituts sollten sowohl den kurzfristigen als auch den …
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---+52. Die Liquiditätsindikatoren sollten auch sonstigen potenziellen Liquiditäts- und …
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---+54. Die Schwellenwerte für auf regulatorischen Liquiditätsanforderungen beruhende Indikatoren (LCR- …
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Liquiditätsindikatoren

Liquiditätsindikatoren

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
49. Liquiditätsindikatoren sollten geeignet sein, einem Institut potenzielle oder tatsächliche …

Liquiditätsindikatoren sollten geeignet sein, einem Institut potenzielle oder tatsächliche Verschlechterungen seiner Fähigkeit, seinen aktuellen und absehbaren künftigen Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf zu decken, anzuzeigen.

50. Die Liquiditätsindikatoren des Instituts sollten sowohl den kurzfristigen als auch den …

Die Liquiditätsindikatoren des Instituts sollten sowohl den kurzfristigen als auch den langfristigen Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf des Instituts sowie die Abhängigkeit des Instituts vom Interbankenmarkt und von Privatkundeneinlagen, soweit relevant nach Leitwährungen unterschieden, erfassen.

51. Die Liquiditätsindikatoren sollten in die von jedem Institut gemäß Artikel 86 der Richtlinie …

Die Liquiditätsindikatoren sollten in die von jedem Institut gemäß Artikel 86 der Richtlinie 2013/36/EU entwickelten Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme sowie in sein bestehendes Risikomanagementrahmenwerk eingebunden sein.

52. Die Liquiditätsindikatoren sollten auch sonstigen potenziellen Liquiditäts- und …

Die Liquiditätsindikatoren sollten auch sonstigen potenziellen Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarf, etwa gruppeninterne Refinanzierungspositionen sowie auf außerbilanzielle Strukturen zurückgehenden Liquiditätsbedarf, erfassen.

53. Die Schwellenwerte für Liquiditätsindikatoren sollten vom Institut so kalibriert werden, dass …

Die Schwellenwerte für Liquiditätsindikatoren sollten vom Institut so kalibriert werden, dass sie dem Institut Aufschluss darüber geben können, ob das Risiko besteht oder bestehen könnte, dass diese Mindestanforderungen (einschließlich zusätzlicher Liquiditätsanforderungen nach Artikel 105 der Richtlinie 2013/36/EU) nicht eingehalten werden.

54. Die Schwellenwerte für auf regulatorischen Liquiditätsanforderungen beruhende Indikatoren (LCR- …

Die Schwellenwerte für auf regulatorischen Liquiditätsanforderungen beruhende Indikatoren (LCR- und NSFR-Indikator – LCR: Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio und NSFR: strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio ) sollten deshalb so kalibriert sein, dass sie höher sind als die Mindestanforderung von 100 %.

55. Bei der Kalibrierung der Schwellenwerte der Liquiditätsposition sollte das Institut die für die …

Bei der Kalibrierung der Schwellenwerte der Liquiditätsposition sollte das Institut die für die interne Überwachung verwendeten Liquiditätsparameter berücksichtigen, die seine eigenen Liquiditätsannahmen widerspiegeln, die realistischerweise aus Quellen abgeleitet sein könnten, die in den regulatorischen Anforderungen nicht berücksichtigt sind. Dabei könnte das Institut die Beträge des Liquiditätsdeckungspotenzials (CBC, Counterbalancing Capacity ), sonstiger Liquiditätsquellen (z. B. Einlagen bei anderen Kreditinstituten) und jegliche sonstigen relevanten Anpassungen berücksichtigen. Bei der Festlegung zukunftsorientierter Indikatoren sollte das Institut im Hinblick auf sein Risikoprofil prüfen, auf welche Fälligkeit abzustellen ist, und dann die geschätzten Zuflüsse und Abflüsse berücksichtigen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/