+143. Die zuständigen Behörden sollten besonders darauf achten, dass intransparente oder unnötig …

143. Die zuständigen Behörden sollten besonders darauf achten, dass intransparente oder unnötig …

Die zuständigen Behörden sollten besonders darauf achten, dass intransparente oder unnötig komplexe Strukturen vermieden werden, die weder eine klare wirtschaftliche Begründung noch einen rechtlichen Zweck haben oder für Zwecke im Zusammenhang mit Geldwäsche oder anderer Finanzkriminalität verwendet werden könnten42 .


42 Absatz 76 der EBA- Leitlinien zur internen Governance lautet: „Die Institute sollten es vermeiden, komplexe und möglicherweise intransparente Strukturen einzurichten. Die Institute sollten bei ihrer Entscheidungsfindung die Ergebnisse einer Risikobewertung, die sie durchführen, um zu ermitteln, ob solche Strukturen für einen mit Geldwäsche oder anderen Finanzstraftaten verbundenen Zweck genutzt werden könnten, sowie die jeweiligen Kontrollen und den geltenden Rechtsrahmen berücksichtigen [..]“.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/