+124. Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 ist die Vergütung entweder eine feste oder eine variable …

124. Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 ist die Vergütung entweder eine feste oder eine variable …

Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 ist die Vergütung entweder eine feste oder eine variable Vergütung; es gibt keine dritte Vergütungskategorie. Unbeschadet der nationalen Umsetzung von Befreiungen gemäß Artikel 32 Absätze 4 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/2034 sind, wenn die Vergütung variabel ist und an identifizierte Mitarbeiter gezahlt wird, alle Anforderungen des Artikels 32 der Richtlinie (EU) 2019/2034 zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen der Artikel 26 und 30 dieser Richtlinie zu erfüllen. In diesem Sinne sollten die Wertpapierfirmen in Einklang mit den vorliegenden Leitlinien die Vergütungskomponenten entweder einer festen oder einer variablen Vergütung zuordnen, und in ihrer Vergütungspolitik sollten eindeutige, objektive, vorab festgelegte und transparente Kriterien festgelegt sein, um alle Vergütungskomponenten entweder der Kategorie der festen Vergütung oder der Kategorie der variablen Vergütung in Einklang mit den vorliegenden Leitlinien zuzuordnen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/