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92. Die Richtlinien der Wertpapierfirmen sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter …Die Richtlinien der Wertpapierfirmen sollten geschlechtsneutral sein. Dies umfasst unter anderem die Vergütungspolitik, Einstellungspolitik, Karriereentwicklung und Nachfolgeplanung, den Zugang zu Fortbildung und die Möglichkeit, sich auf freie Stellen im Unternehmen zu bewerben. Institute sollten Chancengleichheit20 für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht sicherstellen, auch was berufliche Perspektiven betrifft, und auf eine Verbesserung der Vertretung des unterrepräsentierten Geschlechts in Positionen innerhalb des Leitungsorgans und in der Gruppe der Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Sinne der Delegierten Verordnung der Kommission (technische Regulierungsstandards zu identifizierten Mitarbeitern) zielen. Wertpapierfirmen sollten die Entwicklung beim Einkommensgefälle zwischen Frauen und Männern beobachten. In Wertpapierfirmen mit mehr als 50 Mitarbeitern21 sollte die Beobachtung getrennt für identifizierte Mitarbeiter (ohne Mitglieder des Leitungsorgans), Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion, Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion und sonstiges Personal erfolgen. Institute sollten über Richtlinien verfügen, durch die die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub gefördert wird.22 20 Siehe auch Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. 21 Siehe auch Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034. 22 Siehe auch Leitlinien der EBA für eine solide Vergütungspolitik gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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