+44. Als zweite Verteidigungslinie sollte der Geldwäschebeauftragte für die Überwachung zuständig …
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44. Als zweite Verteidigungslinie sollte der Geldwäschebeauftragte für die Überwachung zuständig …
Als zweite Verteidigungslinie sollte der Geldwäschebeauftragte für die Überwachung zuständig sein, dass die vom Kredit- oder Finanzinstitut umgesetzten Maßnahmen, Strategien, Kontrollen und Verfahren den Pflichten des Kredit- oder Finanzinstituts zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entsprechen. Der Geldwäschebeauftragte sollte zudem die wirksame Anwendung der Kontrollen in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Geschäftsbereiche und die internen Einheiten (erste Verteidigungslinie) beaufsichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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