+41. Die Wertpapierfirmen sollten eine Liste aller Mitarbeiter erstellen und im Einklang mit den …
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41. Die Wertpapierfirmen sollten eine Liste aller Mitarbeiter erstellen und im Einklang mit den …
Die Wertpapierfirmen sollten eine Liste aller Mitarbeiter erstellen und im Einklang mit den folgenden Kriterien bestimmen, welche Mitarbeiter in die Berechnung zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle einbezogen werden sollten: - a. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle sollte für die Mitarbeiter berechnet werden, die am Ende des Geschäftsjahres für das Unternehmen tätig sind, d. h. Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres aus der Wertpapierfirma ausgeschieden sind, werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
- b. Mitarbeiter, die weniger als ihre reguläre jährliche Gesamtvergütung erhalten, weil sie am Ende des Geschäftsjahres in Elternzeit, krankheitsbedingt oder aufgrund einer Beurlaubung längerfristig abwesend waren, sollten von der Berechnung ausgenommen werden; als längerfristige Abwesenheit sollte eine Abwesenheit über einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgenden Monaten gelten. EBA Public
- c. Mitarbeiter, die während der letzten drei Monate des Geschäftsjahres eingestellt wurden, sollten bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden.
- d. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion sollten als Mitarbeiter und identifizierte Mitarbeiter behandelt werden.
- e. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion sollten nur in die Berechnung einbezogen werden, sofern sie Arbeitnehmervertreter sind.
- f. Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion, die Arbeitnehmervertreter sind, sollten bei der Berechnung als Mitarbeiter berücksichtigt werden und nur in die Berechnung für identifizierte Mitarbeiter aufgenommen werden, wenn sie identifizierte Mitarbeiter auf der Grundlage der Funktion sind, die sie als Mitarbeiter ausüben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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