+9.2 Allgemeine Bewertung des Liquiditätsrisikos
---+359. Zur Bewertung, ob die von einer Wertpapierfirma vorgehaltene Liquidität eine angemessene …
---+360. Für das Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
---+361. Bei der Bewertung des ILAAP-Rahmens der Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden …
---+362. Die zuständigen Behörden sollten diese allgemeine Bewertung in einem Score für die Liquidität …
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9.2 Allgemeine Bewertung des Liquiditätsrisikos
9.2 Allgemeine Bewertung des Liquiditätsrisikos
1. Übersicht
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Regulierung |
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359. Zur Bewertung, ob die von einer Wertpapierfirma vorgehaltene Liquidität eine angemessene …
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Zur Bewertung, ob die von einer Wertpapierfirma vorgehaltene Liquidität eine angemessene Deckung des Liquiditätsrisikos gewährleistet, sollten die zuständigen Behörden alle folgenden Informationsquellen heranziehen: - a. Ergebnisse der Bewertung des Liquiditätsrisikos;
- b. ILAAP der Wertpapierfirma, sofern verfügbar, und
- c. weitere relevante Eingangsdaten wie Informationen aus Vor-Ort-Prüfungen, Peer-Gruppen-Analysen von GW/TF-Aufsichtsbehörden oder Stresstests, interne Risikomanagementberichte und Ad-hoc-Berichte, die von den zuständigen Behörden angefordert werden, sofern verfügbar.
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360. Für das Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden die …
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Für das Ergebnis der Bewertung des Liquiditätsrisikos sollten die zuständigen Behörden die Ergebnisse in Bezug auf alle folgenden Aspekte berücksichtigen: - a. Liquiditätsrisiko, das nicht durch die in der Verordnung (EU) 2019/2033 festgelegten Liquiditätsanforderungen abgedeckt ist, gegebenenfalls einschließlich des Innertagesliquiditätsrisikos;
113 - b. sonstige von der Wertpapierfirma nicht korrekt erfasste und gemessene Risiken infolge einer Unterschätzung der Abflüsse, einer Überschätzung der Zuflüsse, einer Überschätzung der liquiden Aktiva oder infolge der Nichtverfügbarkeit liquider Aktiva aus operationeller Sicht (nicht für den Verkauf verfügbare Aktiva, sofort verfügbare Aktiva usw.);
- c. spezielle Konzentrationen der Finanzierung nach Gegenparteien oder Produkt/Typ und
- d. sonstige relevante Ergebnisse der aufsichtlichen Liquiditätsstresstests.
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361. Bei der Bewertung des ILAAP-Rahmens der Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden …
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Bei der Bewertung des ILAAP-Rahmens der Wertpapierfirma sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob die ILAAP-Berechnungen glaubwürdig sind. Die von den Wertpapierfirmen verwendeten Berechnungen sollten als glaubwürdig angesehen werden, wenn sie die Risiken, für deren Minderung sie vorgesehen sind, angemessen abdecken. Die Berechnungen sollten als verständlich angesehen werden, wenn die den ILAAP-Berechnungen zugrunde liegenden Komponenten in eindeutiger Weise aufgeschlüsselt und zusammengefasst sind.
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362. Die zuständigen Behörden sollten diese allgemeine Bewertung in einem Score für die Liquidität …
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Die zuständigen Behörden sollten diese allgemeine Bewertung in einem Score für die Liquidität und die Finanzierung ausdrücken, der ihre Einschätzung wiedergibt, inwieweit die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma durch Liquiditätsrisiken bedroht ist.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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