+30. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass die Anwendung für den …
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30. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass die Anwendung für den …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten sicherstellen, dass die Anwendung für den Fern-Kundenannahmeprozess über Funktionen verfügt, mit denen Folgendes erfasst werden kann: - a) alle relevanten Daten und Unterlagen zur Identifizierung und Überprüfung der juristischen Person
- b) alle relevanten Daten und Unterlagen zur Überprüfung, ob die im Namen der juristischen Person auftretende natürliche Person rechtlich befugt ist, als solche zu handeln;
- c) die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern gemäß Abschnitt 4.12 der EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren6 .
6 EBA/GL/2021/02.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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