+4.1. Allgemeine Bestimmungen
---+12. Um festzulegen, welche Angaben einem Geldtransfer oder einem Kryptowertetransfer beizufügen …
---+13. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Strategien und Verfahren, die sie zur …
---+14. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten ihre Strategien und Verfahren auf dem neuesten Stand halten …
|
4.1. Allgemeine Bestimmungen
Geldtransfers und Kryptowertetransfer
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
12. Um festzulegen, welche Angaben einem Geldtransfer oder einem Kryptowertetransfer beizufügen …
|
Um festzulegen, welche Angaben einem Geldtransfer oder einem Kryptowertetransfer beizufügen sind und welche Schritte sie unternehmen sollten, um die Verordnung (EU) 2023/1113 einzuhalten, sollten PSP, IPSP, CASP und ICASP in ihren Strategien und Verfahren festlegen, wie sie bei jedem Geldtransfer oder Transfer von Kryptowerten feststellen, ob sie handeln als: - a) der PSP des Zahlers, des Zahlungsempfängers oder ein IPSP;
- b) der CASP des Originators, des Begünstigten oder ein ICASP.
|
|
13. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Strategien und Verfahren, die sie zur …
|
PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten sicherstellen, dass die Strategien und Verfahren, die sie zur Einhaltung von Artikel 7 Absätze 1 und 2, Artikel 8 Absatz 1, Artikel 11 Absätze 1 und 2, Artikel 12 Absatz 1, Artikel 16 Absatz 1, Artikel 17 Absatz 1, Artikel 20 und Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/1113 eingeführt haben, wirksam sind und bleiben, indem sie beispielsweise Kontrollen einer beliebigen Stichprobe aus allen ausgeführten Transfers vornehmen.
|
|
14. PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten ihre Strategien und Verfahren auf dem neuesten Stand halten …
|
PSP, IPSP, CASP und ICASP sollten ihre Strategien und Verfahren auf dem neuesten Stand halten und sie bei Bedarf verbessern.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|