+Leitlinien zur Behandlung struktureller Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) (EBA/GL/2020/09)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 auf der Website der EBA veröffentlicht. 1 …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. Diese Leitlinien bieten den zuständigen Behörden in der gesamten EU eine Anleitung zur …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für Genehmigungsanträge sowohl von Instituten, die die Bestimmungen der …
---------+7. Diese Leitlinien gelten für alle Institute, unabhängig davon, ob sie die …
------+Adressaten
---------+8. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an zuständige Behörden im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 …
------+Begriffsbestimmungen
---------+9. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+10. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2022.
---------+11. Die zuständigen Behörden sollten Genehmigungen, die zum Geltungsbeginn dieser Leitlinien …
---+4. Übersicht über die Anforderungen
------+12. Für die Zwecke der Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
------+13. Nach Erteilung der in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten …
---+5. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Antrags gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
------+14. Die zuständigen Behörden sollten die gleichzeitige Einreichung von mehr als einem …
------+15. Die Institute sollten bei der Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden begründen, auf …
---+6. Sachliche Zulässigkeit eines Antrags gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
------+16. Eine offene Position in einer Fremdwährung sollte dann als Absicherung für eine Quote erachtet …
------+17. In dem in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannten Genehmigungsantrag …
------+18. Der Antrag eines Instituts auf den Ausschluss von Positionen sollte für Währungen gestellt …
------+19. Für die Zwecke von Absatz 18 sollte es sich bei den Währungen, die für das Geschäft des …
------+20. Andere Währungen, die die in Absatz 19 genannte Bedingung nicht erfüllen, können als relevant …
------+21. Wenn ein Institut die in Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte …
------+22. Eine Fremdwährungsposition, die sich aus einem im Handelsbuch gehaltenen Posten ergibt, sollte …
------+23. Damit eine Fremdwährungsposition für den Ausschluss als geeignet betrachtet werden kann, muss …
------+24. Damit eine Fremdwährungsposition für den Ausschluss als geeignet betrachtet werden kann, sollte …
------+25. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …
------+26. Wenn das Institut die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemäß der Verordnung (EU) …
---+7. Prüfung der Begründetheit – Beurteilung der strukturellen Art der
------+27. Unter folgenden Voraussetzungen sollte eine Position als strukturell erachtet werden: a. Wendet …
------+28. Andere Positionen, die die in Absatz 27 aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, können …
------+29. Damit die zuständigen Behörden feststellen können, dass eine Position in der relevanten Währung …
---+Positionen und der Absicht zur Absicherung der Quote
------+30. Zur Ermittlung der Höhe der Position, die gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. …
------+31. Das Institut sollte die maximale offene Nettoposition anhand der folgenden Formeln berechnen …
------+32. Die Institute dürfen bei der Berechnung der maximalen offenen Nettoposition gemäß Absatz 31 nur …
------+33. Wenn die strukturelle Position, die das Institut zwecks Absicherung der Quote eingegangen ist …
------+34. Wenn die strukturelle Position, die das Institut zwecks Absicherung der Quote eingegangen ist …
------+35. Zum Anschaffungswert gehaltene nicht monetäre Positionen, von den Eigenmitteln des Instituts …
---+8. Höhe der auszuschließenden Position
------+36. Die Institute sollten die maximale offene Nettoposition mindestens monatlich berechnen. Die …
------+37. Für jede Währung, für die den Instituten die Genehmigung der zuständigen Behörden erteilt …
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Leitlinien zur Behandlung struktureller Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) (EBA/GL/2020/09)

Leitlinien zur Behandlung struktureller Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) (EBA/GL/2020/09)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/market-counterparty-and-cva-risk/guidelines-treatment-structural-fx-under-article-3522-crr – PDF

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

3. Umsetzung

3. Umsetzung

4. Übersicht über die Anforderungen

4. Übersicht über die Anforderungen

5. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Antrags gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

5. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit eines Antrags gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

6. Sachliche Zulässigkeit eines Antrags gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

5 Absicherung einer Kapitalquote

7. Prüfung der Begründetheit – Beurteilung der strukturellen Art der

7

Positionen und der Absicht zur Absicherung der Quote

Beurteilung, ob eine Position struktureller Art ist

8. Höhe der auszuschließenden Position

8. Höhe der auszuschließenden Position

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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