+Leitlinie 6: Öffentliche Information über Beschwerdeverfahren
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Leitlinie 6: Öffentliche Information über Beschwerdeverfahren
6.1. Die zuständigen Behörden sollten Informationen über ihre Verfahren in Bezug auf Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 öffentlich zugänglich machen. Diese Informationen sollten aktuell und leicht zugänglich sein, und unter anderem Nachstehendes beinhalten: - a. die Zielsetzung und den Umfang der Beschwerdeverfahren;
- b. die verfügbaren Wege, über die Beschwerden eingelegt werden können, und deren Zugänglichkeit;
- c. die seitens der Beschwerdeführer gemäß Leitlinie 2.1. bereitzustellenden Informationen;
- d. die Ablaufschritte der Beschwerdeverfahren und jedwede möglicherweise geltenden Fristen;
- e. die allgemeine Zuständigkeit der zuständigen Behörde für das Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366, und
- f. die verschiedenen Maßnahmen, die der zuständigen Behörde für die Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinie (EU) 2015/2366 zur Verfügung stehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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