+Leitlinie 6: Öffentliche Information über Beschwerdeverfahren

Leitlinie 6: Öffentliche Information über Beschwerdeverfahren

6.1. Die zuständigen Behörden sollten Informationen über ihre Verfahren in Bezug auf Beschwerden wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 öffentlich zugänglich machen. Diese Informationen sollten aktuell und leicht zugänglich sein, und unter anderem Nachstehendes beinhalten:

  • a. die Zielsetzung und den Umfang der Beschwerdeverfahren;
  • b. die verfügbaren Wege, über die Beschwerden eingelegt werden können, und deren Zugänglichkeit;
  • c. die seitens der Beschwerdeführer gemäß Leitlinie 2.1. bereitzustellenden Informationen;
  • d. die Ablaufschritte der Beschwerdeverfahren und jedwede möglicherweise geltenden Fristen;
  • e. die allgemeine Zuständigkeit der zuständigen Behörde für das Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366, und
  • f. die verschiedenen Maßnahmen, die der zuständigen Behörde für die Gewährleistung und Überwachung der Einhaltung der Richtlinie (EU) 2015/2366 zur Verfügung stehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/