+4.1 Allgemeine Bestimmungen
---+11. Institute sollten das IRRBB als bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …
---+12. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass das IRRBB …
---+13. Institute sollten die Risiken aus ihren IRRBB-Risikopositionen steuern und mindern, die sowohl …
---+14. Institute sollten bei der Berechnung der Folgen von Zinsbewegungen aus der Ertragsperspektive …
---+15. Die Ertragsänderung sollte der Differenz zwischen den erwarteten Erträgen im Rahmen eines …
---+16. Institute sollten notleidende Forderungen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
---+17. Institute sollten Zinsderivate sowie außerbilanzielle Posten wie z. B. zinssensitive …
---+18. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen anhand der Aktivseite des Anlagebuchs überwachen …
---+19. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihr bestehendes und voraussichtliches IRRBB …
---+20. Institute sollten die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten über die Ermittlung …
---+21. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und voraussichtlichen …
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4.1 Allgemeine Bestimmungen
4.1 Allgemeine Bestimmungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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11. Institute sollten das IRRBB als bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer …
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Institute sollten das IRRBB als bedeutendes Risiko betrachten und es im Rahmen ihrer Risikomanagement-Verfahren und der Beurteilung des internen Kapitals stets ausführlich und umfassend bewerten. Andere Ansätze sollten im Verlauf des aufsichtlichen Dialogs vollständig dokumentiert und begründet werden.
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12. Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass das IRRBB …
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Institute sollten ihre IRRBB-Risikopositionen ermitteln und sicherstellen, dass das IRRBB ausreichend gemessen, überwacht und kontrolliert wird.
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13. Institute sollten die Risiken aus ihren IRRBB-Risikopositionen steuern und mindern, die sowohl …
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Institute sollten die Risiken aus ihren IRRBB-Risikopositionen steuern und mindern, die sowohl ihre Erträge als auch ihren wirtschaftlichen Wert betreffen.
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14. Institute sollten bei der Berechnung der Folgen von Zinsbewegungen aus der Ertragsperspektive …
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Institute sollten bei der Berechnung der Folgen von Zinsbewegungen aus der Ertragsperspektive nicht nur die Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen beachten, sondern auch die Auswirkungen der Marktwertänderungen von Instrumenten, die sich – je nach Bilanzierungsmethode – entweder in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder (z. B. über das sonstige Ergebnis) direkt im Eigenkapital widerspiegeln. Sie sollten berücksichtigen, wie sich die Erträge und das Kapital aufgrund von Zinsbewegungen kurz- und mittelfristig erhöhen oder vermindern.
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15. Die Ertragsänderung sollte der Differenz zwischen den erwarteten Erträgen im Rahmen eines …
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Die Ertragsänderung sollte der Differenz zwischen den erwarteten Erträgen im Rahmen eines Basisszenarios und den erwarteten Erträgen im Rahmen eines alternativen, negativeren Schock- oder Stressszenarios unter Annahme der Unternehmensfortführung entsprechen.
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16. Institute sollten notleidende Forderungen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
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Institute sollten notleidende Forderungen6 (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive Instrumente betrachten und die zugehörigen, erwarteten Cashflows sowie deren zeitlichen Verlauf entsprechend berücksichtigen.
6 Notleidende Forderungen im Sinne von Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014.
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17. Institute sollten Zinsderivate sowie außerbilanzielle Posten wie z. B. zinssensitive …
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Institute sollten Zinsderivate sowie außerbilanzielle Posten wie z. B. zinssensitive Kreditzusagen als zinssensitive Instrumente ansehen.
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18. Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen anhand der Aktivseite des Anlagebuchs überwachen …
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Institute sollten ihre CSRBB-Risikopositionen anhand der Aktivseite des Anlagebuchs überwachen und bewerten, sofern das CSRBB für das Risikoprofil des Instituts relevant ist.
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19. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihr bestehendes und voraussichtliches IRRBB …
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Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien ihr bestehendes und voraussichtliches IRRBB proportional zu Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Positionen im Anlagebuch oder unter Zugrundelegung eines Profils mit wachsendem Risiko auf angemessene Weise ermitteln und dabei ihr Geschäftsmodell, ihre Strategien und ihr aktuelles oder angestrebtes Geschäftsumfeld berücksichtigen.
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20. Institute sollten die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten über die Ermittlung …
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Institute sollten die in diesem Abschnitt und in den Abschnitten über die Ermittlung, Berechnung und Zuteilung von Kapital (Abschnitt 4.2), die Governance (Abschnitt 4.3) und die Messung (Abschnitt 4.4) definierten Elemente und Erwartungen auf der Grundlage der Bewertung ihres bestehenden und voraussichtlichen IRRBB berücksichtigen und in einer Weise implementieren, die ihrer bestehenden und voraussichtlichen IRRBB-Risikoposition gerecht wird.
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21. Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und voraussichtlichen …
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Institute sollten bei der Umsetzung der Leitlinien neben der bestehenden und voraussichtlichen IRRBB-Risikoposition auch ihren allgemeinen Entwicklungsstand und ihre internen Ansätze für das Risikomanagement berücksichtigen, um sicherzustellen, dass ihre Methoden, Prozesse und Systeme für die Steuerung des IRRBB mit ihrem allgemeinen Risikomanagementansatz und ihren spezifischen Methoden, Prozessen und Systemen für die Steuerung anderer Risiken übereinstimmen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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