+184. Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten …
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184. Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten …
Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten die Institute mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigen: - a) die Art des Wechselkurssystems und wie diese sich auf die Entwicklung des Wechselkurses zwischen der inländischen Währung und den Fremdwährungen auswirken könnte;
- b) die Auswirkungen hinsichtlich der Sensitivität, die Wechselkursänderungen auf die Bonitätsbeurteilung/Kreditpunktebewertungen eines Kreditnehmers sowie auf dessen Fähigkeit zur Bedienung der Schulden haben;
- c) die potenzielle Konzentration von Kreditvergabetätigkeiten in einer einzelnen Fremdwährung oder in einer beschränkten Anzahl von stark korrelierten Fremdwährungen;
- d) die potenzielle Konzentration von Kreditvergabetätigkeiten in der Landeswährung und in bestimmten Wirtschaftssektoren, die ein Kerngeschäft in Fremdwährungsländern oder auf Fremdwährungsmärkten haben, sowie die entsprechende Entwicklung dieser Sektoren, die starke Korrelationen mit Fremdwährungen aufweisen; und
- e) die Fähigkeit, die Finanzierung dieser Art von Portfolios zu sichern; für Institute, die zur Berechnung der Kapitalanforderungen für das Kreditrisiko interne Modelle anwenden, sollte das zusätzliche Risiko in Verbindung mit der Kreditvergabe in Fremdwährungen durch höhere Risikogewichte dieser Vermögenswerte wiedergegeben werden, und die nicht erschöpfende Liste von Variablen, die in den Modellen verwendet werden, sollte Disparitäten der Zinssätze, Beleihungsausläufe (LTV), die Kreuzkorrelation bezüglich der Währung und die Volatilität umfassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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