+5.3.2 Zweite Kontrollebene
---+95. Die Funktionen der zweiten Kontrollebene sollten kontinuierlich anhand von Kontrollen …
---+96. Die zweite Kontrollebene kontrolliert die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch die NPE …
---+97. Die Risikokontroll- und Compliance-Funktionen sollten auch Orientierungshilfe zum Prozess der …
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5.3.2 Zweite Kontrollebene
5.3.2 Zweite Kontrollebene
1. Übersicht
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Regulierung |
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95. Die Funktionen der zweiten Kontrollebene sollten kontinuierlich anhand von Kontrollen …
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Die Funktionen der zweiten Kontrollebene sollten kontinuierlich anhand von Kontrollen sicherstellen, dass das Management notleidender Risikopositionen innerhalb der ersten Kontrollebene ordnungsgemäß funktioniert. Um ihre Kontrollaufgaben ordnungsgemäß ausführen zu können, benötigen die Funktionen der zweiten Kontrollebene ein hohes Maß an Unabhängigkeit von den Funktionen des Marktbereichs, einschließlich der NPE WUs, sowie Ressourcen in ausreichendem Umfang. Sie sollten über eine angemessene Zahl qualifizierter Mitarbeiter verfügen. Die Qualifikationen der Mitarbeiter sollten fortlaufend neu bewertet werden und die Mitarbeiter sollten nach Bedarf Weiterbildungen absolvieren.
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96. Die zweite Kontrollebene kontrolliert die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch die NPE …
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Die zweite Kontrollebene kontrolliert die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen durch die NPE WUs und sollte den Schwerpunkt vor allem auf folgende Aspekte legen: - a) Überwachung und Bemessung NPE-bezogener Risiken auf granularer und aggregierter Basis, einschließlich in Bezug auf interne/regulatorische Eigenkapitalanforderungen,
- b) Überprüfung der Wirksamkeit des operativen Modells für NPE insgesamt sowie seiner Bestandteile (z. B. Management/Mitarbeiter der NPE WUs, Outsourcing-/Servicing-Vereinbarungen, NPE-Abbauziele, Frühwarnmechanismen),
- c) Qualitätssicherung im Rahmen von NPE-Bearbeitung, Kreditüberwachung/Berichts-/Meldewesen (intern und extern), Stundungen, Wertminderungen, Abschreibungen, Sicherheitenbewertung und NPE-Meldungen (um diese Rolle erfüllen zu können, sollten die Funktionen der zweiten Kontrollebene mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet sein, um vor der Umsetzung von individuellen Abwicklungslösungen intervenieren zu können),
- d) Überprüfung der Übereinstimmung von NPE-bezogenen Prozessen mit den internen Richtlinien und den öffentlichen Leitlinien/Leitfäden, insbesondere hinsichtlich der NPE-Einstufungen, Risikovorsorge, Abschreibungen, Sicherheitenbewertungen, Stundungen und Frühwarnmechanismen.
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97. Die Risikokontroll- und Compliance-Funktionen sollten auch Orientierungshilfe zum Prozess der …
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Die Risikokontroll- und Compliance-Funktionen sollten auch Orientierungshilfe zum Prozess der Gestaltung und Überprüfung der NPE-bezogenen Politik und Verfahren und zu den Kontrollen, die für alle NPE WU eingerichtet wurden, bieten. Diese Funktionen sollten in die Ausgestaltung und die Überprüfung der Grundsätze einbezogen werden, bevor sie vom Leitungsorgan genehmigt werden.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
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Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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