+5.3.3 Dritte Kontrollebene
---+98. Die dritte Kontrollebene, die unabhängige interne Revision, sollte über ausreichendes …
---+99. Hinsichtlich des NPE-Rahmenkonzepts sollte die interne Revision zumindest regelmäßig prüfen …
---+100. Bei der Festlegung von Häufigkeit, Umfang und Ausmaß der durchzuführenden Kontrollen sollten …
---+101. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Kontrollen sollte die interne Revision dem Leitungsorgan …

5.3.3 Dritte Kontrollebene

5.3.3 Dritte Kontrollebene

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
98. Die dritte Kontrollebene, die unabhängige interne Revision, sollte über ausreichendes …

Die dritte Kontrollebene, die unabhängige interne Revision, sollte über ausreichendes Fachwissen bezüglich der Abwicklung von NPE verfügen, um ihre regelmäßigen Kontrollen zur Effizienz und Wirksamkeit des NPE-Rahmenkonzepts (einschließlich der Kontrollverfahren der ersten und zweiten Kontrollebene) durchführen zu können.

99. Hinsichtlich des NPE-Rahmenkonzepts sollte die interne Revision zumindest regelmäßig prüfen …

Hinsichtlich des NPE-Rahmenkonzepts sollte die interne Revision zumindest regelmäßig prüfen, inwiefern die internen NPE-bezogenen Richtlinien (siehe Anhang 4) und der vorliegende Leitfaden eingehalten werden. Hierzu sollten auch stichprobenartige und unangekündigte Untersuchungen und Kreditaktenprüfungen gehören.

100. Bei der Festlegung von Häufigkeit, Umfang und Ausmaß der durchzuführenden Kontrollen sollten …

Bei der Festlegung von Häufigkeit, Umfang und Ausmaß der durchzuführenden Kontrollen sollten die Höhe der NPE-Bestände und das Kriterium, ob unlängst durchgeführte Prüfungen wesentliche Unregelmäßigkeiten und Schwachstellen offenbart haben, berücksichtigt werden.

101. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Kontrollen sollte die interne Revision dem Leitungsorgan …

Basierend auf den Ergebnissen ihrer Kontrollen sollte die interne Revision dem Leitungsorgan Empfehlungen geben und damit Verbesserungsvorschläge unterbreiten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/