+7.3 Kriterien für Sachverständige
---+231. Die Institute sollten sicherstellen, dass ein Sachverständiger, der die Bewertungs- oder …
---+232. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt des Sachverständigen und das …
---+233. Die Institute sollten die Leistung der Sachverständigen und insbesondere die Genauigkeit der …
---+234. Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Institute durch …
---+235. Die Institute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen gewährleisten und …

7.3 Kriterien für Sachverständige

7.3 Kriterien für Sachverständige

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
231. Die Institute sollten sicherstellen, dass ein Sachverständiger, der die Bewertungs- oder …

Die Institute sollten sicherstellen, dass ein Sachverständiger, der die Bewertungs- oder Neubewertungsaufgaben wahrnimmt,

  • a. fachlich kompetent ist und alle nationalen oder internationalen Anforderungen und anerkannten Berufsstandards erfüllt, die für den Sachverständigen oder die Ausführung eines bestimmten Bewertungsauftrags gelten;
  • b. über entsprechende technische Fertigkeiten und Erfahrung verfügt, um eine solche Aufgabe auszuführen;
  • c. über das erforderliche Wissen in Bezug auf den Bewertungsgegenstand, den Immobilienmarkt und den Zweck der Bewertung verfügt;
  • d. von der Kreditvergabeentscheidung unabhängig ist.
232. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt des Sachverständigen und das …

Die Institute sollten sicherstellen, dass das Honorar oder Gehalt des Sachverständigen und das Ergebnis der Bewertung nicht in einer Weise verknüpft sind, die zu einem Interessenkonflikt führt.

233. Die Institute sollten die Leistung der Sachverständigen und insbesondere die Genauigkeit der …

Die Institute sollten die Leistung der Sachverständigen und insbesondere die Genauigkeit der vorgenommenen Bewertungen z. B. durch Rückvergleiche im Hinblick auf den Wert der Sicherheiten anhand fortgeschrittener statistischer Modelle beurteilen. Im Rahmen solcher Beurteilungen sollten die Institute auch prüfen, ob bestimmte Sachverständige besonders viele Bewertungen durchgeführt und welche Honorare sie erhalten haben.

234. Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Institute durch …

Um jeglichem Interessenkonflikt hinreichend entgegenzuwirken, sollten die Institute durch geeignete Maßnahmen wie Vertragsklauseln sicherstellen, dass Sachverständige, die die tatsächliche Bewertung einer bestimmten Immobilie durchführen werden, und ihre Angehörigen ersten Grades die folgenden Bedingungen alle erfüllen:

  • a. Sie sind nicht am Darlehensantrag, der Bewertung, Kreditvergabeentscheidung oder Verwaltung beteiligt.
  • b. Sie werden durch die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers weder gelenkt noch beeinflusst.
  • c. Sie befinden sich nicht in einem tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikt in Bezug auf die betreffende Immobilie, das Bewertungsverfahren und das Ergebnis der Bewertung.
  • d. Sie haben keinen direkten oder indirekten Eigentumsanteil an der Immobilie.
  • e. Sie sind weder mit dem Käufer noch mit dem Verkäufer der Immobilie verbunden.
235. Die Institute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen gewährleisten und …

Die Institute sollten eine angemessene Rotation der Sachverständigen gewährleisten und festlegen, wie viele aufeinanderfolgende Einzelbewertungen derselben Immobilie von demselben Sachverständigen vorgenommen werden dürfen. Jede weitere, über diese Zahl hinausgehende Neubewertung sollte zu einem Wechsel des Sachverständigen führen, d. h., es sollte entweder ein anderer interner oder ein anderer externer Sachverständiger bestellt werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/