+22. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten die Festlegung, Genehmigung und die Überwachung …

22. Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten die Festlegung, Genehmigung und die Überwachung …

Die Zuständigkeiten des Leitungsorgans sollten die Festlegung, Genehmigung und die Überwachung der Umsetzung der folgenden Aspekte umfassen:

  • a. die allgemeine Geschäftsstrategie und die zentralen Strategien des Instituts innerhalb der geltenden rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der langfristigen finanziellen Interessen und der Solvenz des Instituts;
  • b. die allgemeine Risikostrategie, der Risikoappetit des Instituts und sein Risikomanagementrahmen sowie Maßnahmen zur Sicherstellung, dass das Leitungsorgan Risikofragen und Fragen des Risikomanagements ausreichend Zeit widmet;
  • c. ein angemessener und wirksamer Rahmen für die interne Governance und die interne Kontrolle nach der Definition in Titel V:
i.der eine klare Organisationsstruktur und ein gut funktionierendes unabhängiges internes Risikomanagement, eine Compliance-Funktion und eine interne Revision umfasst, die über ausreichende Befugnisse, Gewicht und Ressourcen verfügen;
ii.die Einhaltung der anwendbaren aufsichtlichen Anforderungen im Rahmen der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • d. die Beträge, Arten und Verteilung des internen Kapitals und des regulatorischen Eigenkapitals zur angemessenen Absicherung der Risiken des Instituts;
  • e. Ziele für das Liquiditätsmanagement des Instituts;
  • f. eine Vergütungspolitik, die mit den in den Artikeln 92 bis 95 der Richtlinie 2013/36/EU und den EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU in Einklang steht7 ;
  • g. Regelungen, die auf die Sicherstellung abzielen, dass die Beurteilung der individuellen und kollektiven Eignung des Leitungsorgans wirksam durchgeführt werden, die Zusammensetzung und Nachfolgeplanung des Leitungsorgans angemessen sind und das Leitungsorgan seine Funktionen wirksam wahrnimmt8 ;
  • h. einen Prozess für die Auswahl und Beurteilung der Eignung von Inhabern von Schlüsselfunktionen9 ;
  • i. Regelungen, die darauf abzielen, die interne Funktionsweise der einzelnen Ausschüsse des Leitungsorgans, sofern diese eingerichtet sind, sicherzustellen, mit genauen Angaben zu folgenden Aspekten:
i.Rolle, Zusammensetzung und Aufgaben der einzelnen Ausschüsse;
ii.ein angemessener Informationsfluss, einschließlich der Dokumentation von Empfehlungen und Schlussfolgerungen sowie Berichtswege zwischen den einzelnen Ausschüssen und dem Leitungsorgan, den zuständigen Behörden und sonstigen Parteien;
  • j. eine Risikokultur in Einklang mit Abschnitt 9 dieser Leitlinien, die auf das Risikobewusstsein und das Risikoverhalten des Instituts ausgerichtet ist;
  • k. eine Unternehmenskultur und Unternehmenswerte in Einklang mit Abschnitt 10,
durch dieverantwortliches und ethisches Verhalten gefördert wird, einschließlich

eines Verhaltenskodex oder eines ähnlichen Instruments;

  • l. Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten auf institutioneller Ebene in Einklang mit Abschnitt 11 und für die Mitarbeiter in Einklang mit Abschnitt 12 sowie
  • m. Regelungen, die darauf abzielen, die Integrität der Systeme für die Rechnungslegung und das Berichtswesen sicherzustellen, einschließlich der finanziellen und operativen Kontrolle und der Einhaltung von Rechtsvorschriften und einschlägigen Standards.

7 EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik.

8 Siehe auch die gemeinsamen Leitlinien von ESMA und EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

9 Siehe auch Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/