+16. Mit Blick auf interne Grundsätze, Kontrollen und Verfahren gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4 der …

16. Mit Blick auf interne Grundsätze, Kontrollen und Verfahren gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4 der …

Mit Blick auf interne Grundsätze, Kontrollen und Verfahren gemäß Artikel 8 Absätze 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 sollte das Leitungsorgan eines Kredit- oder Finanzinstituts in seiner Leitungsfunktion:

  • a) die geeignete und wirksame organisatorische und betriebliche Struktur einführen, die für die Erfüllung der vom Leitungsorgan angenommenen Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich ist, wobei insbesondere darauf zu achten ist, dass der Funktion des Geldwäschebeauftragten ausreichende Befugnisse eingeräumt und angemessene personelle und technische Ressourcen zugewiesen werden, was auch die Notwendigkeit einer speziellen Stelle für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Unterstützung des Geldwäschebeauftragten einschließt;
  • b) für die Umsetzung der internen Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Sorge tragen;
  • c) den Tätigkeitsbericht des Geldwäschebeauftragten mindestens einmal jährlich überprüfen;
  • d) für eine angemessene, fristgerechte und ausreichend detaillierte Berichterstattung über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an die zuständige Behörde sorgen;
  • e) sofern operationelle Funktionen des Geldwäschebeauftragten ausgelagert werden, die Einhaltung der Leitlinien der ESA zu Auslagerungen3 und gegebenenfalls der Leitlinien der ESA zur internen Governance4 sicherstellen sowie regelmäßig Berichte vom Dienstleistungserbringer zur Unterrichtung des Leitungsorgans erhalten.

4.1.3 Bestimmung des für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Mitglieds des Leitungsorgans


3 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen: EBA/GL/2019/02; Leitlinien der EIOPA zum Outsourcing an Cloud-Anbieter: EIOPA-BoS-20-002; Leitlinien der ESMA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter: ESMA50-157-2403

4 EBA-Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie 2013/36/EU vom 2. Juli 2021, EBA/GL/2021/05.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/