+43. Der Geldwäschebeauftragte sollte konsultiert werden, bevor von der Geschäftsleitung eine …
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43. Der Geldwäschebeauftragte sollte konsultiert werden, bevor von der Geschäftsleitung eine …
Der Geldwäschebeauftragte sollte konsultiert werden, bevor von der Geschäftsleitung eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme neuer Kunden mit hohem Risiko oder die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden mit hohem Risiko gemäß den internen Grundsätzen in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung des Kredit- oder Finanzinstituts getroffen wird, und insbesondere in Fällen, in denen die Genehmigung der Geschäftsleitung nach der Richtlinie (EU) 2015/849 ausdrücklich erforderlich ist. Wenn die Geschäftsleitung beschließt, den Empfehlungen des Geldwäschebeauftragten nicht nachzukommen, sollte sie ihre Entscheidung ordnungsgemäß dokumentieren und darlegen, wie sie beabsichtigt, die vom Geldwäschebeauftragten vorgetragenen Risiken zu begrenzen. - d. Überwachung der Einhaltung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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