+72. In Fällen, in denen das Kredit- oder Finanzinstitut gruppeninterne Auslagerungen nutzt, sollte …

72. In Fällen, in denen das Kredit- oder Finanzinstitut gruppeninterne Auslagerungen nutzt, sollte …

In Fällen, in denen das Kredit- oder Finanzinstitut gruppeninterne Auslagerungen nutzt, sollte es insbesondere die für die Ermittlung und Bewältigung etwaiger Interessenkonflikte, die aus einer solchen Auslagerungsvereinbarung entstehen können, notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Mutterunternehmen der Gruppe sollte

  • a) sicherstellen, dass ein Verzeichnis der gruppeninternen Auslagerungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Bestimmung, welche Funktion sich auf welchen Rechtsträger bezieht, in den betreffenden Unternehmen erstellt und regelmäßig für Abfragen bereitgestellt wird, sowie
  • b) dafür Sorge tragen, dass durch gruppeninterne Auslagerungen die Einhaltung der Pflichten in Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der einzelnen Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder anderer Formen der Niederlassung nicht beeinträchtigt wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/