+391. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
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391. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die …
In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma Folgendes verlangen: 126 - a. aktivere Einbeziehung des Leitungsorgans und seiner Ausschüsse in die Steuerung des Kundenrisikos;
- b. Verbesserung des organisatorischen Rahmens zur Gewährleistung (qualitativ und quantitativ) ausreichender personeller und technischer Ressourcen (einschließlich Front- und Backoffice, Informationssystemen), um Dienstleistungen für die Kunden wirksam zu erbringen;
- c. Verbesserung des Kontrollrahmens (Wirksamkeit und Unabhängigkeit der Kontrollfunktionen), um die Risiken für die Kunden zu mindern;
- d. Verbesserung der Qualität und Häufigkeit der Berichterstattung über Kundenrisiken an das Leitungsorgan und die Geschäftsleitung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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