+67. Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar …
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67. Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar …
Die für das Leitungsorgan oder seine Beauftragten erstellten Berichte unterscheiden sich zwar je nach Zusammensetzung des Portfolios des Instituts, sollten jedoch unter Berücksichtigung von Absatz 65 und Absatz 66 Folgendes beinhalten: - (a) eine Übersicht der aggregierten IRRBB-Risikopositionen des Instituts, einschließlich Angaben zum Gap-, Basis- und Optionsrisiko. Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Cashflows und Strategien, die die Höhe und Richtung des IRRBB treiben, sollten kenntlich gemacht und erläutert werden;
- (b) Berichte, aus denen hervorgeht, dass das Institut die maßgeblichen Regelwerke und Limite beachtet;
- (c) zentrale Modellierungsannahmen und Parameter, z. B. über die Merkmale von unbefristeten Einlagen (NMDs), die vorzeitige Rückzahlung festverzinslicher Darlehen, die vorzeitige Kündigung von Termineinlagen, die Inanspruchnahme von Kreditzusagen, die Aggregation von Währungen und den Umgang mit Margen;
- (d) Einzelheiten zu den Auswirkungen der zentralen Modellierungsannahmen, die zu den IRRBB-Messgrößen getroffen wurden, einschließlich Änderungen der Annahmen in verschiedenen Zinsszenarien;
- (e) Einzelheiten zu den Auswirkungen von Zinsderivaten auf die IRRBB-Messgrößen;
- (f) Einzelheiten zu den Auswirkungen von Zeitwert-Instrumenten, einschließlich Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Ebene 3, auf die IRRBB-Messgrößen;
- (g) die Ergebnisse der Stresstests gemäß Abschnitt 4.3.4, der Schocks gemäß Abschnitt 4.3.3 und der aufsichtlichen Ausreißertests gemäß Artikel 98 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU sowie die Beurteilung der Sensitivität gegenüber zentralen Annahmen und Parametern; und
- (h) eine Zusammenfassung der Überprüfung der IRRBB-Regelwerke und -Verfahren sowie der Angemessenheit der Messsysteme, einschließlich aller Feststellungen von internen und externen Prüfern oder sonstigen gleichwertigen Dritten (z. B. Berater).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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