+48. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute das Verfahren zum Fern-Kundenannahmeprozess ganz oder …

48. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute das Verfahren zum Fern-Kundenannahmeprozess ganz oder …

Wenn die Kredit- und Finanzinstitute das Verfahren zum Fern-Kundenannahmeprozess ganz oder teilweise an einen externen Dienstleister gemäß Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2015/849 auslagern, sollten die Kredit- und Finanzinstitute zusätzlich zu den Leitlinien 2.20 bis 2.21 sowie 4.32 bis 4.37 der EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren sowie gegebenenfalls zusätzlich zu den EBA-Leitlinien zu Auslagerungen9 vor und während der Geschäftsbeziehung mit dem externen Dienstleister die folgenden Maßnahmen anwenden, deren Umfang auf risikoorientierter Grundlage angepasst werden sollte:

  • a) Gewährleistung, dass der externe Dienstleister die Strategien und Verfahren des Kredit- und Finanzinstituts für den Fern-Kundenannahmeprozess im Einklang mit der Auslagerungsvereinbarung wirksam umsetzt und einhält. Dies sollte durch regelmäßige Berichterstattung, laufende Überwachung, Besuche vor Ort oder Stichprobenprüfungen erreicht werden;
  • b) Durchführung von Bewertungen, um sicherzustellen, dass der externe Dienstleister ausreichend ausgestattet und in der Lage ist, das Verfahren zum Fern-Kundenannahmeprozess durchzuführen. Die Bewertungen können unter anderem eine Beurteilung der Schulung des Personals, der technologischen Eignung und der Daten-Governance des externen Dienstleisters umfassen;
  • c) Sicherstellung, dass der externe Dienstleister die Kredit- und Finanzinstitute über alle vorgeschlagenen Änderungen des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess oder jede Änderung der vom externen Dienstleister bereitgestellten Anwendung informiert.

9 EBA-Leitlinien zu Auslagerungen.docx (europa.eu).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/