+12. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich …

12. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich …

Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich die Kredit- und Finanzinstitute vergewissern, dass sie alle möglichen Maßnahmen zur Risikominderung, die vernünftigerweise in dem konkreten Fall angewandt werden könnten, unter Berücksichtigung des mit der bestehenden oder künftigen Geschäftsbeziehung verbundenen Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geprüft und verworfen haben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/