+12. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich …
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12. Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich …
Vor einer Entscheidung über die Ablehnung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung sollten sich die Kredit- und Finanzinstitute vergewissern, dass sie alle möglichen Maßnahmen zur Risikominderung, die vernünftigerweise in dem konkreten Fall angewandt werden könnten, unter Berücksichtigung des mit der bestehenden oder künftigen Geschäftsbeziehung verbundenen Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geprüft und verworfen haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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