+32. Zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollten die Institute und …
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32. Zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollten die Institute und …
Zur Berechnung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles sollten die Institute und Wertpapierfirmen den Gesamtbetrag der Bruttojahresvergütung als Summe der festen und der variablen Vergütung vor Steuern bestimmen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist: - a. Es sollte der Gesamtbetrag der variablen Vergütung für alle Leistungszeiträume, die während des Geschäftsjahres endeten, zugrunde gelegt werden. Dies sollte eine variable Vergütung auf der Grundlage nicht revolvierender mehrjähriger Leistungszeiträume einschließen. Im Geschäftsjahr ausgezahlte Beträge (z. B. anteilsmäßig), die in früheren Geschäftsjahren gewährt wurden, sollten nicht berücksichtigt werden.
- b. Eine garantierte variable Vergütung (z. B. Willkommensbonus), Vergütungspakete im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen aus Verträgen in früheren Beschäftigungsverhältnissen und Abfindungen (z. B. sofern der Vertrag eines Mitarbeiters am Ende des Geschäftsjahres noch nicht beendet wurde) sollten nicht in die Berechnung einfließen.
- c. Nicht-monetäre Leistungen (z. B. Dienstwagen, zinsfreie Darlehen, kostenloser Betriebskindergarten) sollten zu ihrem steuerlichen monetären Gegenwert berücksichtigt werden.
- d. Regelmäßige Einzahlungen in das Altersversorgungssystem und die Krankenversicherung für alle Mitarbeiter sollten unberücksichtigt bleiben. Freiwillige Altersversorgungsleistungen sollten einbezogen werden.
- e. Entschädigungen für die Teilnahme an Sitzungen des Leitungsorgans sollten ausschließlich für die Mitglieder des Leitungsorgans in der Aufsichtsfunktion berücksichtigt werden, wenn diese auch die unter den Buchstaben a bis d dieses Absatzes aufgeführten Elemente erhalten. Werden keine anderen Zahlungen geleistet, so findet Absatz 33 Anwendung. Entschädigungen für die Teilnahme an Ausschüssen des Leitungsorgans sollten nicht berücksichtigt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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