+Leitlinien zu Meldebögen zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Emittenten gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/16)
---+1. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
------+Status dieser Leitlinien
---------+1. Das vorliegende Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. …
---------+2. Die Leitlinien legen fest, was nach Ansicht der EBA angemessene Aufsichtspraktiken innerhalb des …
------+Meldepflichten
---------+3. Nach Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 müssen die zuständigen Behörden der …
---------+4. Die Meldungen werden gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 auf der Website …
---+2. Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
------+Gegenstand
---------+5. In diesen Leitlinien werden der Inhalt und die einheitlichen Formate für die Übermittlung von …
------+Anwendungsbereich
---------+6. Diese Leitlinien gelten für die Ausübung der Aufsichtsbefugnisse der zuständigen Behörden im …
------+Adressaten
---------+7. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer …
------+Begriffsbestimmungen
---------+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Verordnung (EU) 2023/1114 verwendeten und …
---+3. Umsetzung
------+Geltungsbeginn
---------+9. Diese Leitlinien gelten ab 26.05.2025. VERORDNUNG (EU) 2023/1114
---+4. Meldebögen, Häufigkeit und Format
------+4.1 Meldebögen für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token
---------+10. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß den Artikeln …
---------+11. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Vermögenswertreserve und …
---------+12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …
---------+13. Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, der EBA die relevanten …
---------+14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …
---------+15. Nach der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der EBA über die Bewertung der Signifikanz …
------+4.2 Verhältnismäßigkeit, Häufigkeit und Format
---------+16. Um die verhältnismäßige Anwendung der Leitlinien zu gewährleisten, sollten die zuständigen …
---------+17. Die zuständigen Behörden können Emittenten mit einem Ausgabewert von weniger als 100 000 000 …
---------+18. Die Emittenten sollten die in den Absätzen 10, 11, 12 und 13 dieser Leitlinien genannten …
---------+19. Für die Zwecke der in Absatz 15 genannten Meldungen werden die in den Absätzen 10, 11, 12 und …
---------+20. Der erste Meldestichtag für die Informationen in den Meldebögen S. 09.01 und S. 09.02 in Anhang …
---------+21. Der erste Meldestichtag für die Informationen in den Meldebögen S. 01.00, S. 02.00, S. 03.01 …
---------+22. Abweichend von Absatz 18 sollte der Einreichungstermin für die Übermittlung der Meldebögen mit …
---------+23. Als letzter Meldestichtag sollte der Stichtag in dem Quartal herangezogen werden, in dem der …
---------+24. Die Emittenten sollten die in diesen Leitlinien genannten Informationen in den von den …
------+4.3 Meldebogen für die Erhebung der erforderlichen Informationen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
---------+25. Für die Zwecke der Übermittlung der in diesen Leitlinien festgelegten Datenpunkte sollten …
---------+26. Um die erforderlichen Informationen von den entsprechenden Anbietern von …
---------+27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …
---+Anhang I – Meldebögen für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token
---+Anhang II – Erläuterungen für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token
---+Anhang III – Meldebögen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
---+Anhang IV – Erläuterungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
---+Anhang V – Datenpunktmodell und Validierungsregeln
English - European Union - Financial Industry -

Leitlinien zu Meldebögen zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Emittenten gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/16)

Leitlinien zu Meldebögen zur Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Emittenten gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EU) 2023/1114 (EBA/GL/2024/16)

https://www.eba.europa.eu/activities/single-rulebook/regulatory-activities/asset-referenced-and-e-money-tokens-micar/guidelines-templates-assist-competent-authorities-performing-their-supervisory-duties-regarding – PDF

1. Übersicht

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung

Verknüpfte Vorgänge

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