+4. Meldebögen, Häufigkeit und Format
---+4.1 Meldebögen für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token
------+10. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen gemäß den Artikeln …
------+11. Für die Zwecke der Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Vermögenswertreserve und …
------+12. Zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen, die für die Anlage der durch die Ausgabe von …
------+13. Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, der EBA die relevanten …
------+14. Die für die Bewertung der Signifikanz erforderlichen Informationen umfassen die in den …
------+15. Nach der Bekanntgabe der endgültigen Entscheidung der EBA über die Bewertung der Signifikanz …
---+4.2 Verhältnismäßigkeit, Häufigkeit und Format
------+16. Um die verhältnismäßige Anwendung der Leitlinien zu gewährleisten, sollten die zuständigen …
------+17. Die zuständigen Behörden können Emittenten mit einem Ausgabewert von weniger als 100 000 000 …
------+18. Die Emittenten sollten die in den Absätzen 10, 11, 12 und 13 dieser Leitlinien genannten …
------+19. Für die Zwecke der in Absatz 15 genannten Meldungen werden die in den Absätzen 10, 11, 12 und …
------+20. Der erste Meldestichtag für die Informationen in den Meldebögen S. 09.01 und S. 09.02 in Anhang …
------+21. Der erste Meldestichtag für die Informationen in den Meldebögen S. 01.00, S. 02.00, S. 03.01 …
------+22. Abweichend von Absatz 18 sollte der Einreichungstermin für die Übermittlung der Meldebögen mit …
------+23. Als letzter Meldestichtag sollte der Stichtag in dem Quartal herangezogen werden, in dem der …
------+24. Die Emittenten sollten die in diesen Leitlinien genannten Informationen in den von den …
---+4.3 Meldebogen für die Erhebung der erforderlichen Informationen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen
------+25. Für die Zwecke der Übermittlung der in diesen Leitlinien festgelegten Datenpunkte sollten …
------+26. Um die erforderlichen Informationen von den entsprechenden Anbietern von …
------+27. Darüber hinaus sollten die Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token …

4. Meldebögen, Häufigkeit und Format

4. Meldebögen, Häufigkeit und Format

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
4.1 Meldebögen für Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token oder E-Geld-Token

Informationen zur Überwachung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen

4.2 Verhältnismäßigkeit, Häufigkeit und Format

4.2 Verhältnismäßigkeit, Häufigkeit und Format

4.3 Meldebogen für die Erhebung der erforderlichen Informationen von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen

VERORDNUNG (EU) 2023/1114

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/