+27. Ein wirksames internes Kontrollsystem für die Beurteilung und Messung von Kreditrisiken sollte …
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27. Ein wirksames internes Kontrollsystem für die Beurteilung und Messung von Kreditrisiken sollte …
Ein wirksames internes Kontrollsystem für die Beurteilung und Messung von Kreditrisiken sollte Folgendes beinhalten: - a. Maßnahmen zur Einhaltung geltender Rechtsvorschriften, Regelungen, interner Grundsätze und Verfahren;
- b. Maßnahmen zur Überwachung der Integrität der herangezogenen Informationen und zur hinreichenden Sicherstellung, dass die in den der zuständigen Behörde vorgelegten Abschlüssen und Geschäftsberichten des Kreditinstituts ausgewiesene Risikovorsorge in Übereinstimmung mit dem geltenden Rechnungslegungsrahmen und den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen erstellt wurde;
- c. durchdachte Verfahren zur Kreditrisikobeurteilung und -messung, die von der Kreditvergabefunktion unabhängig sind (diese jedoch zugleich angemessen berücksichtigen) und Folgendes enthalten:
- i. ein wirksames System für das Kreditrisikorating, das konsequent angewandt wird, Kreditrisikoeigenschaften genau differenziert, zeitnah Veränderungen des Kreditrisikos erkennt und geeignete Maßnahmen auslöst;
- ii. ein wirksames Verfahren, mit dem alle relevanten sowie angemessenen und belastbaren Informationen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, bei der Beurteilung des Kreditrisikos und der Bemessung von ECL angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören geeignete Berichte, Einzelheiten der durchgeführten Prüfungen sowie die Ausweisung und Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten beteiligter Mitarbeiter;
- iii. Bewertungsgrundsätze, die dafür sorgen, dass die ECL-Bemessung auf der Ebene der einzelnen Kreditpositionen erfolgt und – falls erforderlich – die ECL nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen auf der kollektiven Portfolioebene durch Zusammenfassung von Positionen auf der Basis ermittelter geteilter Kreditrisikoeigenschaften gemessen werden;
- iv. einen wirksamen Modellvalidierungsprozess, mit dem sichergestellt wird, dass die Modelle für die Kreditrisikobeurteilung und -messung kontinuierlich genaue, schlüssige und unverzerrte Vorausschätzungen generieren. Dazu gehört die Aufstellung von Grundsätzen und Verfahren, in denen die Rechenschaftspflicht- und Berichterstattungsstruktur des Modellvalidierungsprozesses, interne Regeln für die Bewertung und Genehmigung von Änderungen der Modelle sowie die Berichterstattung über das Ergebnis der Modellvalidierung festgelegt sind;
- v. eine eindeutige formale Kommunikation und Koordination zwischen den für Kreditrisiken und Rechnungslegung zuständigen Mitarbeitern eines Kreditinstituts, der Geschäftsführung, dem Leitungsorgan und anderen, die am Verfahren der Kreditrisikobeurteilung und der ECL-Bemessung beteiligt sind. Dies sollte durch schriftliche Grundsätze und Verfahren, Managementberichte und Protokolle der beteiligten Ausschüsse, wie z. B. Ausschüsse des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung, belegt werden;
- d. eine Innenrevision9 , die
- i. eine unabhängige Evaluierung der Wirksamkeit der Systeme und Prozesse des Kreditinstituts zur Risikobeurteilung und -messung, einschließlich des Kreditrisikoratingsystems, vornimmt und
- ii. die Empfehlungen zur Beseitigung von Schwachstellen abgibt, die bei dieser Evaluierung aufgedeckt wurden.
4.2.2 Grundsatz 2 — Solide ECL-Methoden Kreditinstitute sollten Grundsätze verabschieden, dokumentieren und einhalten, die solide Methoden, Verfahren und Kontrollen für die Beurteilung und Messung des Kreditrisikos bei allen Kreditengagements umfassen. Die Ermittlung der Risikovorsorge sollte auf diesen Methoden aufbauen und zum angemessenen und rechtzeitigen Ansatz von ECL entsprechend dem geltenden Rechnungslegungsrahmen führen.
9 Artikel 74 der Richtlinie 2013/36/EU und EBA-Leitlinien zur Internen Governance (GL 44).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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