+33. Solide Methoden zur Beurteilung des Kreditrisikos und zur Ermittlung der Höhe der …

33. Solide Methoden zur Beurteilung des Kreditrisikos und zur Ermittlung der Höhe der …

Solide Methoden zur Beurteilung des Kreditrisikos und zur Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge (nach Art der Forderungen, z. B. Privat- oder Großkundenkredit) sollten insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

  • a. Sie sollten einen soliden Prozess beinhalten, der so ausgelegt ist, dass das Kreditinstitut Höhe, Art und Treiber des Kreditrisikos beim erstmaligen Ansatz des Kreditengagements erkennen kann, sodass sich spätere Veränderungen dieses Risikos identifizieren und quantifizieren lassen.
  • b. Sie sollten Kriterien für die gebührende Berücksichtigung der Auswirkungen von zukunftsorientierten Informationen, einschließlich makroökonomischer Faktoren, beinhalten. Unabhängig davon, ob die Beurteilung des Kreditrisikos auf kollektiver oder individueller Basis vorgenommen wird, sollte ein Kreditinstitut nachweisen können, dass diese Berücksichtigung erfolgt ist, damit sich der Ansatz der ECL nicht verzögert. Diese Kriterien sollten zur Identifizierung von Faktoren führen, die sich auf die Rückzahlung auswirken, ob sie nun in Verbindung mit Anreizen für Kreditnehmer, mit der Bereitschaft oder Fähigkeit zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten oder mit den Konditionen des Kreditengagements stehen. Herangezogene wirtschaftliche Faktoren (wie z. B. Arbeitslosenquoten oder Auslastungsquoten) sollten für die Bewertung relevant sein, was sich je nach Situation auf die internationale, nationale, regionale oder lokale Ebene beziehen kann.
  • c. Sie sollten bei kollektiv bewerteten Positionen eine Beschreibung der Basis für die Bildung von Gruppen von Risikopositionsportfolios mit gemeinsamen Kreditrisikoeigenschaften einschließen.
  • d. Sie sollten die Methoden der ECL-Bewertung und -Bemessung (wie Verlustquotenmethode, Methode der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)/Verlustquote bei Ausfall (LGD) oder andere Methoden) angeben und dokumentieren, die auf die einzelnen Kreditpositionen oder Portfolios jeweils anzuwenden sind.
  • e. Sie sollten die Gründe für die Eignung der ausgewählten Methode dokumentieren, vor allem, wenn unterschiedliche ECL-Bemessungsmethoden für unterschiedliche Portfolios und Arten von individuellen Kreditpositionen angewendet werden. Die Kreditinstitute sollten den zuständigen Behörden gegenüber etwaige Änderungen des Bemessungsansatzes (z. B. die Umstellung von einer Verlustquotenmethode auf eine PD/LGD-Methode) sowie die quantitativen Auswirkungen dieser Änderungen begründen können.
  • f. Sie sollten Folgendes dokumentieren:
  • i. die bei der Schätzung der Risikovorsorge herangezogenen Parameter, Daten und Annahmen, wie z. B. historische Ausfallquoten, PD/LGD-Schätzungen und Wirtschaftsprognosen;
  • ii. wie die Lebensdauer einer Kreditposition oder eines Portfolios bestimmt wird (darunter die Art der Berücksichtigung erwarteter Vorauszahlungen und Ausfälle);
  • iii. der Zeitraum, in dem die historische Ausfallquote evaluiert wird;
  • iv. eventuell notwendige Anpassungen für die Schätzung von ECL nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen. Wenn sich beispielsweise aktuelle und prognostizierte wirtschaftliche Bedingungen von denen unterscheiden, die im herangezogenen historischen Schätzzeitraum bestanden, sollten im Hinblick auf die Richtung dieser Unterschiede konsistente Anpassungen vorgenommen werden. Darüber hinaus könnten bei einem Kreditinstitut im analysierten historischen Zeitraum kaum tatsächliche Verluste angefallen sein, während sich die aktuellen oder prognostizierten Bedingungen anders darstellen, sodass die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die ECL bewertet und gemessen werden sollten.
  • g. Sie sollten einen Prozess zur Bewertung der Eignung signifikanter Parameter und Annahmen bei der gewählten ECL-Bemessungsmethode beinhalten. Die Basis für die bei der Schätzung der Risikovorsorge genutzten Parameter und Annahmen sollte generell über die Zeiträume einheitlich sein. Ändern sich Parameter und Annahmen oder deren Basis, sollte die Begründung dafür dokumentiert werden.
  • h. Sie sollten die Situationen herausstellen, die generell zu Änderungen der ECL-Bemessungsmethoden, Parameter oder Annahmen von einem Zeitraum zum anderen führen würden (beispielsweise kann ein Kreditinstitut angeben, dass ein Kredit, der bisher auf kollektiver Basis anhand einer PD/LGD-Methode bewertet wurde, bei Eingang neuer, kreditnehmerspezifischer Informationen, wie z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, entfernt und individuell nach der internen Zinsfußmethode bewertet werden kann).
  • i. Sie sollten die relevanten internen und externen Faktoren berücksichtigen, die Einfluss auf ECL-Schätzungen haben können, wie die bei einem Kreditengagement bei Abschluss angelegten Vergabestandards sowie Veränderungen bei branchenspezifischen, geografischen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren.
  • j. Sie sollten sich mit der Art und Weise der Bestimmung der ECL-Schätzungen befassen (z. B. historische Verlustquoten oder Migrationsanalyse als Ausgangspunkt, korrigiert um Informationen zu aktuellen und erwarteten Bedingungen). Bei der ECL-Schätzung sollte ein Kreditinstitut die Unsicherheiten und Risiken seiner Kreditvergabetätigkeit unverzerrt im Blick haben.
  • k. Sie sollten ausweisen, welche Faktoren bei der Aufstellung geeigneter historischer Zeiträume für die Bewertung von historischen Ausfallquoten berücksichtigt werden. Ein Kreditinstitut sollte in ausreichendem Maße historische Verlustdaten vorhalten, damit eine sinnvolle Analyse seiner Kreditverlusterfahrungen als Ausgangspunkt bei der Schätzung der Höhe der Risikovorsorge auf kollektiver oder individueller Basis möglich ist.
  • l. Sie sollten feststellen, inwieweit sich der Wert von Sicherheiten und anderen kreditrisikomindernden Faktoren auf ECL auswirkt.
  • m. Sie sollten die Grundsätze und Verfahren des Kreditinstituts zu Abschreibungen und Werterholungen kurz darstellen.
  • n. Sie sollten verlangen, dass Analysen, Schätzungen, Prüfungen und andere Aufgaben/Prozesse, bei denen es sich um Input zum oder Output vom Prozess der Kreditrisikobeurteilung und -messung handelt, von sachkundigen und gut ausgebildeten Mitarbeitern durchgeführt und von Mitarbeitern validiert werden, die vom Kreditgeschäft des Instituts unabhängig sind. Dieser Input und Output dieser Funktionen sollte gut dokumentiert sein, und die Dokumentation sollte eindeutige Erklärungen zum Beleg der Analysen, Schätzungen und Prüfungen enthalten.
  • o. Sie sollten die zur Validierung von Modellen für die ECL-Bemessung herangezogenen Methoden (zum Beispiel Backtests) dokumentieren.
  • p. Sie sollten dafür sorgen, dass in die ECL-Schätzungen zukunftsorientierte Informationen, einschließlich makroökonomischer Faktoren, auf geeignete Weise einfließen, die noch nicht bereits in die auf individueller Basis ermittelte Risikovorsorge eingegangen sind. Dazu kann es erforderlich sein, dass die Geschäftsleitung ihre Erfahrung bei der Kreditbeurteilung zur Berücksichtigung von allgemeinen Trends im gesamten Kreditportfolio, Änderungen des Geschäftsmodells des Instituts, makroökonomischen Faktoren usw. einsetzt.
  • q. Sie sollten verlangen, dass mit einem entsprechenden Verfahren die Angemessenheit der Risikovorsorge insgesamt gemäß dem geltenden Rechnungslegungsrahmen bewertet wird, wozu auch eine regelmäßige Überprüfung der ECL-Modelle gehört.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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