+67. Ein solider Rahmen für die Modellvalidierung sollte die folgenden Elemente beinhalten, jedoch …
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67. Ein solider Rahmen für die Modellvalidierung sollte die folgenden Elemente beinhalten, jedoch …
Ein solider Rahmen für die Modellvalidierung sollte die folgenden Elemente beinhalten, jedoch nicht darauf beschränkt sein: - a. Eindeutig festgelegte Aufgaben und Zuständigkeiten für die Modellvalidierung mit angemessener Unabhängigkeit und Kompetenz. Die Modellvalidierung sollte unabhängig vom Prozess der Modellentwicklung von Mitarbeitern vorgenommen werden, die über die notwendige Erfahrung und Sachkunde verfügen. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sind der jeweiligen Befugnisebene unverzüglich und zeitnah zu melden. Hat ein Kreditinstitut seine Validierungsarbeit an eine externe Stelle ausgelagert, bleibt es für die Wirksamkeit aller Arbeiten zur Modellvalidierung verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die externe Stelle in ihrer Arbeit jederzeit den Elementen eines soliden Rahmens für die Modellvalidierung Rechnung trägt.
- b. Eine im Hinblick auf Umfang und Methodik angemessene Modellvalidierung sollte eine systematische Einschätzung von Robustheit, Konsistenz und Genauigkeit des Modells sowie seiner fortdauernden Relevanz für die zugrunde liegenden individuellen Kreditengagements oder Portfolios beinhalten. Durch einen effektiven Prozess der Modellvalidierung sollte es auch möglich sein, potenzielle Einschränkungen eines Modells zeitnah zu erkennen und zu berücksichtigen. Der Validierungsumfang sollte eine Überprüfung von Modelleingaben, Modellentwurf und Modellergebnissen/-leistung mit einschließen.
- • Modelleingaben: Kreditinstitute sollten über interne Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards für Daten (historische, aktuelle und zukunftsorientierte Informationen) verfügen, die als Modelleingaben verwendet werden. Die zur Schätzung der ECL-Risikovorsorge herangezogenen Daten sollten für die Portfolios der Kreditinstitute relevant und möglichst genau, verlässlich und vollständig sein (d. h. ohne Ausschlüsse, die die ECL-Schätzungen beeinflussen könnten). Durch die Validierung soll sichergestellt werden, dass die verwendeten Daten diesen Standards gerecht werden.
- • Modellentwurf: In Bezug auf den Modellentwurf sollte im Rahmen der Validierung beurteilt werden, ob die Theorie des Modells auf einem soliden Konzept basiert, anerkannt und für den beabsichtigten Zweck allgemein akzeptiert ist. Unter prognostischen Gesichtspunkten ist bei der Validierung auch einzuschätzen, in welchem Umfang das Modell auf Ebene des Gesamtmodells und auf der Ebene einzelner Risikofaktoren Veränderungen im wirtschaftlichen wie auch im Kreditumfeld und Veränderungen in Profil oder Strategie des Bestandsgeschäfts Rechnung tragen kann, ohne dass sich die Robustheit des Modells erheblich verschlechtert.
- • Modellergebnisse/-leistung: Kreditinstitute sollten im Interesse einer akzeptablen Modellleistung interne Standards festgelegt haben. Bestehen deutlich Diskrepanzen zu den vorgegebenen Leistungsschwellen, sollten Abhilfemaßnahmen getroffen werden, die bis zur Neukalibrierung oder Neuentwicklung des Modells reichen können.
- c. Umfassende Dokumentation von Rahmen und Prozess der Modellvalidierung. Sie beinhaltet die Dokumentierung der durchgeführten Validierungsverfahren, sämtlicher Veränderungen bei Validierungsmethodik und -instrumenten, der Bandbreite der verwendeten Daten, der Validierungsergebnisse und aller gegebenenfalls vorgenommenen Abhilfemaßnahmen. Die Kreditinstitute sollten sicherstellen, dass die Dokumentation regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
- d. Eine Überprüfung des Modellvalidierungsprozesses durch unabhängige Parteien (z. B. interne oder externe Stellen) zur Beurteilung der Gesamteffektivität des Modellvalidierungsprozesses und dessen Unabhängigkeit vom Entwicklungsprozess. Die Ergebnisse der Überprüfung sind der jeweiligen Befugnisebene (z. B. Geschäftsleitung, Prüfungsausschuss) unverzüglich und zeitnah zu melden.
4.2.6 Grundsatz 6 —Erfahrung bei der Kreditbeurteilung Für die Beurteilung von Kreditrisiken und die Bemessung von ECL spielt die Erfahrung eines Kreditinstituts bei der Kreditbeurteilung eine wichtige Rolle, vor allem im Hinblick auf die Berücksichtigung angemessener und belastbarer zukunftsorientierter Informationen, einschließlich makroökonomischer Faktoren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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